Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Afroamerikaners George Floyd verweigert der angeklagte Ex-Polizist Derek Chauvin (45) die Aussage. Chauvin sagte am Donnerstag im Gerichtssaal in Minneapolis, er werde von seinem verfassungsmässigen Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Richter Peter Cahill unterrichtete die Geschworenen daraufhin darüber, dass dies nicht gegen den Angeklagten ausgelegt werden dürfe.
Der fünfte Zusatz zur US-Verfassung erlaubt Angeklagten, die Aussage zu verweigern, da sie sich sonst selbst belasten könnten. Es war nicht erwartet worden, dass Chauvin in dem Prozess aussagt und sich einem Kreuzverhör der Staatsanwaltschaft stellt.
Der weisse Ex-Polizist steht wegen George Floyds gewaltsamem Tod am 25. Mai 2020 in Minneapolis im Bundesstaat Minnesota vor Gericht. Chauvin hatte dem wegen Falschgeldvorwürfen festgenommenen Afroamerikaner minutenlang lang das Knie in den Nacken gedrückt, obwohl dieser wiederholt klagte, er bekommen keine Luft mehr. Floyd verlor in der Folge das Bewusstsein und wurde später in einem Krankenhaus für tot erklärt.
Verteidigung: Floyd starb an Folgen von Drogenkonsum
Chauvin muss sich vor Gericht unter anderem wegen «Mordes zweiten Grades» verantworten. Das entspräche in Deutschland in etwa einem Totschlag in einem schweren Fall und kann mit bis zu 40 Jahren Gefängnis bestraft werden.
Der Ex-Polizist weist die Vorwürfe gegen sich zurück. Seine Verteidigung argumentiert, Chauvins Einsatz sei angemessen gewesen. Floyd sei ausserdem an den Folgen von Drogenkonsum und Vorerkrankungen gestorben, nicht durch äussere Gewalteinwirkung.
Der Prozess steuert auf ein baldiges Ende zu: Anklage und Verteidigung dürften Anfang kommender Woche ihre Schlussplädoyers halten. Über Schuld oder Unschuld muss dann eine Geschworenen-Jury entscheiden. Floyds auf einem Handyvideo festgehaltener Tod hatte international für Empörung gesorgt und in den USA landesweite Proteste gegen Rassismus und Polizeigewalt gegen Schwarze ausgelöst. (AFP)