Die Schäden an der Kathedrale Notre-Dame sind verheerend und gehen in die Hunderten von Millionen Euro. Doch wer kommt für diese Schäden auf?
Im Allgemeinen sind Kirchen in Frankreich Eigentum des Staates, und dieser versichert sich selbst. «Dies sollte auch bei Notre-Dame der Fall sein. Daher liegt der Wiederaufbau höchstwahrscheinlich in der Verantwortung des Staates», sagt eine Sprecherin des Rückversicherers Swiss Re zu BLICK.
Reliquien nicht versichert
Kunstwerke und Reliquien sind in der Regel nicht versichert, da sie oft unbezahlbar sind. «Es gilt zu klären, ob ein potenzieller Verantwortlicher für die Schäden haftbar gemacht werden kann. Dies kann derzeit noch nicht festgestellt werden, da die Brandursache noch nicht geklärt ist», sagt sie.
Zum jetzigen Zeitpunkt könne sie nicht sagen, ob Swiss Re betroffen ist. «Aber wir beobachten die Situation. Wir freuen uns über das breite nationale Engagement für den Wiederaufbau und über die umfangreichen Spenden, die getätigt werden», sagt die Sprecherin der Swiss Re.
In der Schweiz gibts Geld von der Gebäudeversicherung
Anders das System in der Schweiz. Gedeckte historische Brücken etwa sind wie Häuser gegen Feuer- und Elementarschäden versichert, und zwar bei der jeweiligen kantonalen Gebäudeversicherung. So hat nach dem verheerenden Brand der Kappelbrücke 1993 die Gebäudeversicherung Luzern einen Million Franken an den Wiederaufbau des Wahrzeichens bezahlt.
In Kantonen ohne kantonale Gebäudeversicherung wie etwa Genf oder Tessin kommen dann die Privatversicherer zum Zuge. Etwa die Axa. «In der Schweiz kann man historische Gebäude sehr gut versichern», sagt eine Axa-Sprecherin zu BLICK. Das ganze sei sehr individuell. «Man kann faktisch für jedes historische Kirchenversicherung eine spezielle Versicherung abschliessen.»
Alle aktuellen Informationen rund um den Brand im Notre-Dame gibt es im Ticker.