Nach dem Gerichtsknaller
5 Fragen zum Sika-Showdown

Im Übernahme-Poker um den Schweizer Baustoffhersteller Sika hat das Zuger Kantonsgericht einen wichtigen Entscheid getroffen. Wie gehts jetzt weiter?
Publiziert: 23.03.2015 um 16:33 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 04:54 Uhr
Bleibt die Sika schweizerisch oder wird sie französisch? Etiketten-Maschine am Sika-Sitz in Düdingen FR.
Foto: Keystone

Was hat das Gericht genau entschieden?

Im Streit um den 2,8-Milliarden-Verkauf der Kontrollmehrheit über Sika an die französische Saint-Gobain-Gruppe hat der Sika-Verwaltungsrat unter anderem die Stimmrechte der Sika-Erben (Schenker-Winkler Holding) auf 5 Prozent beschränkt. Dagegen hat die Erbenfamilie beim Kantonsgericht Zug Beschwerde eingereicht. Das Gericht hat nun gegen die Familie entschieden und alle Anträge abgewiesen.

Haben die Sika-Erben jetzt verloren?

Mit dieser Stimmrechtsbeschränkung ist es der Erbenfamilie nun nicht mehr möglich, an der nächsten Generalversammlung (GV) am 14. April die Geschicke des Unternehmens im Alleingang zu bestimmen. Denn die Erben gingen davon aus, dass sie an der GV einen Stimmenanteil von 52,7 Prozent haben. In einer Stellungnahme sehen sie die Situation jedoch optimistischer. Der Einzelrichter habe lediglich keine Notwendigkeit gesehen, im Rahmen einer «vorsorglichen Massnahme» vor der GV zu klären, ob die Stimmrechtsbeschränkung zulässig sei, schreiben sie. Tatsächlich können sie Beschlüsse anfechten oder Verantwortlichkeitsklagen gegen Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsführung der Sika einreichen.

Was passiert an der GV am 14. April?

Es gibt einen Showdown. Die Erben wollen die Verwaltungsräte Paul Hälg (Präsident), Monika Ribar und Daniel Sauter abwählen lassen. Das soll den Widerstand gegen die Übernahme durch Saint-Gobain brechen. Es geht aber auch um die Stimmrechtsbeschränkung. Die Anlagestiftung Ethos und weitere Minderheitsaktionäre wollen mittels eines Antrags die Opting-Out-Klausel der Gründerfamillie aus den Statuten kippen. Die Klausel besagt in diesem Fall, dass Saint-Gobain als Käufer des Aktienpakets von der Verpflichtung befreit ist, beim Überschreiten eines Stimmrechtsanteils von einem Drittel den anderen Titelhaltern eine Kaufofferte unterbreiten zu müssen. Das Problem ist nur: Theoretisch kann die Erbenfamilie den heutigen Gerichtsentscheid an die nächste Instanz weiterziehen. Gut möglich also, dass die Entscheide, die an der GV gefällt wurden, von einem Gericht wieder aufgehoben werden.

Was hat Saint-Gobain mit der Sika vor?

Saint-Gobain will Sika als selbständige Tochter weiterführen. Konzernchef Pierre-André de Chalendar will zumindest während den nächsten zwei Jahren weder Restrukturierungen noch Fabrikschliessungen oder Entlassungen durchführen, wie er letzten Samstag in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» bekräftigte. Die aktuelle Sika-Führung widerspricht. Es gebe zahlreiche Überschneidungen mit anderen Saint-Gobain-Töchter. Beispielsweise mit der Firma Weber im Mörtel-Geschäft. Chandelar dazu: «Die beiden sind bloss in marginalen Bereichen Konkurrenten.»

Wie reagiert eigentlich die Politik?

Die PR-Branche profitiert am meisten vom Übernahme-Poker. Beide Seiten haben die besten Kommunikationsprofis im Land verpflichtet. Als Höhepunkt steckte ein PR-Agentur der «Schweiz am Sonntag» die Story, dass sich «sämtliche Präsidenten der grossen Bundesratsparteien» gegen den Deal stellen. Laut «Bilanz» ist das jedoch falsch. Sie schreibt: «Keiner der vier Parteipräsidenten hat sich gegen den geplanten Verkauf ausgesprochen.» Tatsache sei, dass sich keiner einmischen wolle. Dazu SVP-Übervater Christoph Blocher: «Es ist ein rechtlicher Entscheid. Die privatrechtliche Eigentumsgarantie ist hochzuhalten. Politische Willkür hat hier keinen Platz.» (alp)

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