Die Unia spielt sich gerne als Moraltante der Nation auf. Doch mit dem Zürcher Regionalleiter Roman Burger hat sich letztes Jahr ausgerechnet einer ihrer Säulenheiligen dem Vorwurf der sexuellen Belästigung ausgesetzt.
Lange versuchten die Gewerkschaftsoberen, den Fall unter dem Deckel zu halten. Burger wurde zwar seines Postens enthoben, bezog aber weiter seinen Zahltag, als sei nie etwas geschehen (BLICK berichtete).
Der Zürcher Regionalfürst profitierte vom internen Kündigungsschutz der Gewerkschaft. Erst die Welle der öffentlichen Empörung spülte ihn aus dem Schoss der Gewerkschaft.
Externes Gutachten in Auftrag gegeben
Nun geht die Unia über die Bücher. Sie hat ein externes Gutachten in Auftrag gegeben, welches das Anstellungsreglement unter die Lupe nahm.
Und siehe da: Nach eingehender Prüfung der Materie kamen die Gutachter zum Schluss, dass der Kündigungsschutz im Fall von sexueller Belästigung nicht gerechtfertigt sein könnte.
Die Unia schliesst deshalb eine Lockerung des Kündigungsschutzes in speziellen Fällen nicht aus, wie Sprecher Pepo Hofstetter zu Radio SRF sagt. «Als Gewerkschaft haben wir eine Vorbildfunktion», sagt er.
Charta wird im Sommer verabschiedet
Die Unia ist gewillt, diese umfassend wahrzunehmen. Sie hat deshalb eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die eine Charta entworfen hat, wie die Gewerkschafter am Arbeitsplatz im Allgemeinen miteinander umzugehen haben und wie im Besonderen bei sexueller Belästigung zu reagieren ist.
Die Charta kommt nun in die Geschäftsleitung. Dann dürfen die Mitglieder darüber diskutieren. Deren Anregungen sollen dann in die Charta einfliessen. Schon im Sommer könne mit einer Verabschiedung der Charta gerechnet werden, so Hofstetter. (gs)