Zwei Wochen nach der Verurteilung von Donald Trump (76) zu Millionen-Schadenersatz wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung hat die Klägerin E. Jean Carroll (79) eine noch härtere Bestrafung des früheren US-Präsidenten gefordert. In einer am Montag in New York eingereichten aktualisierten Klage verweist Carrolls Anwältin Roberta Kaplan auf Äusserungen Trumps im Nachrichtensender CNN nur einen Tag nach dem Urteil und fordert «sehr bedeutenden Strafschadensersatz».
Der Ex-Präsident hatte am 10. Mai bei einem live übertragenen CNN-Bürgergespräch vor Millionenpublikum erneut Carrolls Vergewaltigungsvorwürfe bestritten und die heute 79-Jährige dabei auch beleidigt. «Das ist eine Fake-Geschichte, eine erfundene Geschichte», sagte Trump. Carroll sei eine «Verrückte».
«Trumps verleumderische Äusserungen nach dem Urteil zeigen die Tiefe seiner Boshaftigkeit gegenüber Carroll», schreibt Anwältin Kaplan nun. «Es ist schwer, sich ein verleumderisches Handeln vorzustellen, dass noch mehr durch Hass, Böswilligkeit oder Bosheit motiviert sein könnte.» Das untermauere die Forderung nach «sehr bedeutendem Strafschadensersatz», um Trump zu bestrafen, ihn davon abzuhalten, Carroll weiter zu verleumden, und um andere davon abzuschrecken, sich ähnlich zu verhalten.
Trump erstmals verurteilt
Die Klage fordert mindestens zehn Millionen Dollar (9,3 Millionen Euro) Schadenersatz von Trump – und zusätzlich Strafschadenersatz in nicht genannter Höhe. In den USA gibt es in Zivilverfahren häufig einen Schadenersatz zur Wiedergutmachung erlittener Schäden und zusätzlich einen Strafschadenersatz, der als Bestrafung und Abschreckung dienen soll.
Ein New Yorker Geschworenengericht hatte Trump am 9. Mai wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung von Carroll zu fünf Millionen Dollar Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt. Mit dem Urteil in dem viel beachteten Zivilprozess wurde Trump, der bei der Präsidentschaftswahl 2024 das Weisse Haus zurückerobern will, erstmals wegen Vorwürfen der sexuellen Gewalt rechtlich belangt.
Carroll aktualisiert Klageschrift
Carroll wirft Trump vor, sie im Frühjahr 1996 in der Umkleidekabine eines New Yorker Luxuskaufhauses vergewaltigt zu haben. Öffentlich machte die langjährige Kolumnistin des Magazins «Elle» ihren Vorwurf erst 2019, als Trump Präsident war. Trump bezichtigte Carroll der Lüge und erklärte, sie sei nicht sein «Typ». Carroll verklagte den Republikaner daraufhin in New York wegen Verleumdung und im vergangenen November in einer zweiten Klage wegen der mutmasslichen Vergewaltigung selbst sowie erneut wegen Verleumdung.
Das Urteil vom 9. Mai betraf diese zweite Klage. Die neue Strafschadenersatzforderung vom Montag, die eine Reaktion auf Trumps jüngste Äusserungen auf CNN darstellt, ist Teil einer Aktualisierung der ersten Klageschrift. In diesem Verfahren ist es aufgrund von juristischen Auseinandersetzungen noch zu keinem Prozess gekommen. (AFP/chs)