Der georgische Ex-Premier Bidsina Iwanischwili (63) macht Druck auf die Führung der Credit Suisse. BLICK liegt ein Brief an die Anwälte der Grossbank vor. Darin fordert der Rechtsvertreter des Milliardärs und einstigen Politikers mit Nachdruck die Rückerstattung von fast 53 Millionen Franken. Das Postulat steht in Zusammenhang mit den betrügerischen Aktivitäten eines ehemaligen CS-Kundenberaters in Genf.
Der vorliegende Brief ist datiert auf Anfang August und ist an die Kanzlei Walder Wyss adressiert, die die CS vertritt. Die Summe von 53 Millionen Franken seien der Bank in den Jahren 2009 bis 2015 zugeflossen, heisst es im Briefwechsel.
150 Millionen Franken gefordert
Iwanischwilis Anwälte fordern aber im Namen anderer Betroffener noch mehr. In der Summe wollen die Rechtsvertreter umgerechnet rund 150 Millionen Franken von der Schweizer Bank. So viel soll die Credit Suisse mit jenen Kunden verdient haben, die im Genfer Betrugsfall zu den Geschädigten zählen. Dazu gehören weitere schwerreiche Osteuropäer.
Die Offensive ist die jüngste Entwicklung in einem jahrelangen Streit, der Richter und PR-Berater gleichermassen beschäftigt. In den USA, Singapur und Neuseeland kam es zu Verfahren in diesem Zusammenhang. In der «Financial Times» erschien unter Pseudonym eine ganzseitige Anzeige der Geschädigten. Zwei Schweizer Zeitungen verweigerten dagegen den Abdruck.
Zweites Urteil aus Genf
2015 deckte die Credit Suisse den millionenschweren Betrugsfall auf. Tidjane Thiam (57) war damals erst wenige Wochen Chef der Grossbank. Im eigentlichen Rechtsstreit urteilte zuletzt das Genfer Strafgericht in zweiter Instanz. Es bestätigte im Wesentlichen das Verdikt vom Februar des letzten Jahres. Die Genfer Justiz sieht es als erwiesen an, dass der ehemalige CS-Angestellte sich des gewerbsmässigen Betrugs, der Urkundenfälschung und der ungetreuen Geschäftsführung schuldig gemacht hat.
Das Gericht bezifferte den Schaden im Februar 2018 auf etwa 140 Millionen Franken. Es sprach eine Haftstrafe von fünf Jahren aus. Die zweite Instanz stützt nun das Urteil. Die Parteien können das Verdikt aber noch ans Bundesgericht weiterziehen.
Null-Toleranz gegenüber Fehlverhalten
Die Credit Suisse hält fest, dass sie selbst zu den Geschädigten zählt. Die Genfer Justiz habe bestätigt, dass der ehemalige Kundenberater gegen interne Vorschriften und Schweizer Recht verstossen habe. Er habe strafbare Handlungen begangen, um das Kontrollsystem der Bank zu täuschen. Sein betrügerisches Verhalten habe er vor anderen Mitarbeitern geheim gehalten. Er sei von niemandem intern bei seinen Straftaten unterstützt worden.
«Die Credit Suisse verfolgt einen Null-Toleranz-Ansatz gegenüber Fehlverhalten ihrer Mitarbeitenden», sagt CS-Sprecherin Anna Sexton. Zur 53-Millionen-Forderung des georgischen Ex-Premiers sagt Sexton: «Sowohl die Höhe der angeblich von der Bank erzielten Einnahmen als auch der in diesem Zusammenhang behauptete Anspruch entbehren jeglicher Grundlage.»