Nach Aufhebung der Corona-Einschränkungen
Das müssen ÖV-Nutzer nun wissen

Fast 12 Wochen lang lief der öffentliche Verkehr in der Schweiz wegen der Corona-Krise nicht auf vollen Touren. Das ändert sich ab dem 8. Juni.
Publiziert: 02.06.2020 um 17:28 Uhr
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Aktualisiert: 03.06.2020 um 07:16 Uhr
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Nur vereinzelte Reisende sind derzeit mit Schutzmasken unterwegs.
Foto: keystone-sda.ch

Endlich! Nach gut 12 Wochen kehrt der öffentliche Verkehr (ÖV) am 8. Juni auch tariflich wieder zum Normalbetrieb zurück. Das hat Folgen für die Reisenden. Zum Beispiel: Die rückwirkende Hinterlegung der Generalabonnemente (GA) ist ab sofort nicht mehr möglich. Streckenbillette sind neu alle generell einen Tag gültig.

Bisher waren Streckenbillette und Klassenwechsel ab einer Reiselänge von 116 Kilometern zehn Tage lang gültig. Im Sinne einer Vereinfachung und Harmonisierung hat die ÖV-Branche nun entschieden, dass eine generelle Gültigkeit von einem Tag für alle Streckenbillette gelten soll, wie Alliance Swisspass am Dienstag mitteilte.

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Wieder Sparbillette und Tageskarten

Aus dem Corona-Regime ins reguläre Angebot aufgenommen wird gemäss Mitteilung die Möglichkeit, das GA via Online-Formular kostenlos für 5 bis 30 Tage zu hinterlegen. Es wird demnächst auf die Plattform swisspass.ch überführt. Aber: Die rückwirkende Hinterlegung ist ab sofort nicht mehr möglich. Diese war eine Kulanzmassnahme während der Pandemie.

Ab dem 8. Juni wieder erhältlich sind Sparbillette und Tageskarten. Der Verkauf war aufgrund der Covid-19-Pandemie seit dem 19. März eingestellt. (SDA/pbe)

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