Das Pariser Urteil sei von «keinerlei konkreten Belegen» untermauert, schreibt die UBS in einer Stellungnahme vom Donnerstag. Darüber hinaus bezeichnet die Schweizer Grossbank das Urteil als «oberflächlich, inkonsistent und widersprüchlich.»
Die UBS war am Mittwoch von dem erstinstanzlichen Gericht in Paris wegen Geldwäscherei und Beihilfe zur Steuerhinterziehung für schuldig gesprochen und zu einer Busse von insgesamt 5 Milliarden Franken verurteilt worden. Die Bank hatte bereits am Mittwoch erklärt, mit dem Urteil nicht einverstanden zu sein und Berufung einzulegen.
«Copy und Paste»-Version
Am Donnerstag legt die Bank nun mit happigen Vorwürfen gegen die Arbeit des Gerichts nach: So habe ein Dokumentenvergleich ergeben, dass es sich beim Gerichtsentscheid «grösstenteils» um eine «Copy und Paste»-Version der Dokumente der Untersuchungsbehörden handle.
Völlig «präzedenzlos» sei zudem, dass die Argumente und Erklärungen der UBS vom Gericht nicht substanziell beantwortet worden seien, fügt die UBS an.
Das Gericht räume etwa im Urteil auch ein, dass niemand der befragten französischen UBS-Kunden erklärt habe, in Frankreich von einem Schweizer Kundenberater kontaktiert worden zu sein. Gleichzeitig impliziere das Gericht dann aber ohne jeden Beweis, dass alle diese Kunden unglaubwürdig seien.
Widersprüche in der Berechnung der Busse
Widersprüchlich sei ausserdem die Berechnung der Busse. Das Urteil gehe zwar zunächst korrekt davon aus, dass sich eine Busse auf die Erträge aus dem Steuerbetrug abstützen solle. Nur zwei Abschnitte weiter unten werde die Busse dann aber «inkorrekterweise» auf den gesamten regularisierten Geldern erhoben.
Gar keine Rechtfertigung werde schliesslich für die Berechnung des Schadenersatzes von gut 900 Millionen Franken an den französischen Staat geliefert, kritisiert die Bank. (SDA)