Es ist dreist: 20 Prozent Strafzuschlag verlangt der Antiquar Michael Plietzsch (59) in Freiburg im Breisgau (D) von Schweizer Einkaufstouristen. Der Artikel im BLICK gestern sorgte für Aufregung. Hunderte von Lesern gaben ihre Kommentare ab. Einige waren wütend, andere zeigten Verständnis. Auch bei Plietzsch läutete das Telefon Sturm – und deutsche Medien machen den Schweiz-Zuschlag zum Thema.
In Freiburg ist das Gewerbe alarmiert: Man sorgt sich um den guten Ruf. Händler Plietzsch ist das egal: «Ich bin keine Gefahr für die Wirtschaftskraft der Region. Mein Laden misst ja nur acht Quadratmeter.»
Anders tönt es beim Handelsverband Südbaden mit seinen 2200 Mitgliedern. Der Artikel landete am frühen Morgen auf den Tischen der Verantwortlichen. «Ich bin fassungslos, verwundert und verärgert zugleich», sagt Geschäftsführer Olaf Kather. «Eine solche Preispolitik ist nicht diskutabel. Wir freuen uns über alle Schweizer, die hier einkaufen.» Stefan Max Huber, Vorsitzender der Händlergemeinschaft «z’Friburg in der Stadt», ergänzt: «Eine Idee, die nicht Schule machen darf. Das ist absolut rufschädigend!» Bernd Dallmann ist Geschäftsführer der «Freiburg, Wirtschaft, Tourismus und Messe GmbH» und geht noch weiter: «Das ist diskriminierend und fremdenfeindlich. Man schämt sich und kann sich nur entschuldigen.»
Ob der Gier-Zuschlag rechtens ist, müsse geprüft werden. «Vielleicht muss das ein Gericht entscheiden», sagt Olaf Kather vom Handelsverband. «Ich kann mir nicht vorstellen, dass es unterschiedliche Preise für Nationalitäten geben darf.»
Antiquar Plietzsch gibt sich kämpferisch: «Von den Herren hört man seit 15 Jahren nichts. Ich stehe voll hinter meiner Aktion. Jetzt schimpfen sie – sollen sie nur kommen. Ich begehe ja keine Straftat.»
Tatsächlich nicht? Anscheinend nein. BLICK fragte bei der Stadt Freiburg nach. «Das zuständige Amt für Öffentliche Ordnung kann in dem Fall keinen Verstoss wegen fehlender Preisauszeichnung erkennen», sagt Kommunikationschefin Edith Lamersdorf. «Die Information zur unterschiedlichen Preisgestaltung ist für potenzielle Kunden gut sichtbar.»
Laut Juristin Dunja Richter von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist das Vorgehen zwar «inakzeptabel», aber: «Da es sich um ein Antiquariat handelt, scheint es keine Preisbindung mehr zu geben.»
Bleibt die Rassismus-Frage. Wäre der Aushang umgekehrt in der Schweiz verboten? Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) sagt: «Die Intensität des Aushangs verstösst nicht gegen die Menschenwürde.»