Nach 12 Jahren Mobbingprozess
Nestlé muss für zerstörte Karriere zwei Millionen zahlen

Eine Ex-Kaderfrau von Nestlé erfuhr beim Nahrungsmittelkonzern über Jahre hinweg schweres Mobbing. Weil der Konzern sie nicht schütze, muss er nun tief in die Taschen greifen.
Publiziert: 11.02.2023 um 19:38 Uhr
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Yasmine Motarjemi erhielt 2020 für ihren Kampf gegen ihren Ex-Arbeitgeber Nestlé den Prix Courage.
Foto: Beobachter

Yasmine Motarjemis (67) grosse Ausdauer hat sich ausgezahlt: Die ehemalige Kaderfrau kämpfte zwölf Jahre lang mit ihrem Ex-Arbeitgeber Nestlé vor Gericht, bis sie gewann. Einerseits Genugtuung. Aber auch einen schönen Batzen Geld. Das berichtet der «Tages-Anzeiger», der Einblick in das Urteil hatte.

Demnach muss der Nahrungsmittelkonzern Motarjemi zwei Millionen Franken für Lohnausfall und Schadenersatz überweisen. Nestlé muss auch an ihren Gerichts- und Anwaltskosten 100'000 Franken bezahlen und noch einen symbolischen Franken als Genugtuung. Den hatte die Ex-Kaderfrau in ihrer Klage gefordert.

Mit 55 Jahren Berufsinvaliditätsrente beantragt

Motarjemi warf dem Unternehmen unter anderem vor, sie nicht genügend gegen Mobbing geschützt zu haben. Sie war im Jahr 2000 zu Nestlé gestossen und dort für die Lebensmittelsicherheit verantwortlich gewesen. In dieser Position sei sie während Jahren diskreditiert und herabgewürdigt worden, schreibt der «Tages-Anzeiger». Dabei übte sie intern grundlegende Kritik am System der Nahrungsmittelsicherheit. Nestlé wollte sie auf eine andere Stelle verfrachten. Für Motarjemi kam ein Wechsel jedoch nur infrage, wenn Nestlé das System für Nahrungsmittelsicherheit angepasst hätte.

2010 wurde sie entlassen und ging ein Jahr später gerichtlich gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber vor. Die gesundheitlichen Auswirkungen durch das Mobbing waren derart gravierend, dass die damals 55-Jährige eine Berufsinvaliditätsrente beantragen musste. Ihre Karriere war damit zerstört.

Horrende Gerichtskosten

In erster Instanz wurde zwar die Existenz des Mobbings anerkannt, Nestlé als Arbeitgeber aber entlastet. Das Berufungsgericht verurteilte Nestlé dann allerdings 2020 wegen Verstosses gegen das Arbeitsgesetz. Das Unternehmen habe nicht genug getan, um die Angestellte vor Mobbing zu schützen, so das Urteil der Richter.

Dieses Urteil focht Nestlé beim Bundesgericht an, das jedoch nicht auf die Beschwerde eintrat. Stattdessen ging der Fall an das Berufungsgericht zurück, das unter anderem über die Höhe des von der Klägerin geforderten Schadenersatzes befinden sollte.

Die Höhe der Entschädigung, die Motarjemi von Nestlé erhalten soll, war bisher nicht bekannt. Einen Teil des Geldes dürften jedoch die Prozesskosten auffressen. Die 100'000 Franken Parteienentschädigung würden für die zwölf Prozessjahre nicht annähernd ausreichen, wie Motarjemis Anwältin gegenüber dem «Tages-Anzeiger» sagt. (smt)


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