Bereits seit Oktober 2004 stehen Behring sowie zehn weitere Personen im Visier der Strafverfolgungsbehörden, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte. Das Verfahren dreht sich um das Anlagesystem des Financiers. Die Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft (BA) schon 2012 abgeschlossen.
Die lange Verfahrensdauer erklärte die BA mit der Grösse und Komplexität des Falles sowie mit der 2011 eingeführten neuen Strafprozessordnung. Zudem kamen verschiedene Beschwerden und Entsiegelungsverfahren hinzu, welche den Fall weiter verzögerten.
Im Zentrum steht den Angaben zufolge der Sachverhalt Anlagebetrug und daran anschliessende Geldwäscherei. Daneben hätten verschiedene Nebensachverhalte untersucht werden müssen.
Im Verfahren geht es um einen verästelten und umfangreichen Komplex aus verschiedenen Sachverhalten. Behring wird verdächtigt, zwischen 1998 und 2004 Anleger mit hohen Renditeversprechen gelockt und um mehrere hundert Millionen Franken betrogen zu haben.
Die Investorengelder, die Behring entgegennahm, sollen in eine Art Schneeballsystem geflossen sein. Insgesamt gibt es laut Anklage rund 2000 Geschädigte.
Nach dem Zusammenbruch des Anlagesystems nahm die BA Ermittlungen auf, Behring sass für einige Monate in Untersuchungshaft.
Die Bundesanwaltschaft beschleunigte angesichts der drohenden Verjährung das Verfahren. Die Anklage konzentrierte sich auf die zwei Hauptanklagepunkte und stellte das Verfahren gegen die wichtigsten Vertreiber der Behring-Finanzvehikel ein.
So wurden elf teilweise oder vollständige Einstellungen gegen mehrere der ursprünglich elf Beschuldigten verfügt. Vier der Einstellungen sind rechtskräftig.
Eine Beschwerde Behrings wegen Verfahrensverschleppung wurde vom Bundesstrafgericht am 3. Februar abgewiesen. Wirtschaftsdelikte, wie sie Behring vorgeworfen werden, verjähren nach 15 Jahren. Die Strafanträge stellt die Bundesanwaltschaft an der Hauptverhandlung vor Bundesstrafgericht in Bellinzona.