Badi
Im Zentrum steht die Zehn-Quadratmeter-Regel. Denn mit so viel Platz pro Person für Liege- und Wasserflächen rechnet der zuständige Verband. In einem 5000-Quadratmeter-Freibad dürften sich 500 Gäste aufhalten, im 500-Quadratmeter-Becken 50 Schwimmer. Einlassbeschränkungen sind absehbar.
Bergbahn
Der Bund hat keine Begrenzung der Fahrgastzahl vorgesehen. Das bedeutet aber nicht überfüllte Gondeln: Die Bahnen tüfteln selber an der Kapazitätsfrage. Das Schutzkonzept des Verbands der Schweizer Seilbahnen empfiehlt das Tragen von Hygienemasken in geschlossenen Fahrzeugen, also auch Gondeln. Dies auf freiwilliger Basis, also vergleichbar mit der Situation im öffentlichen Verkehr.
Zoo
Um die Besucher zu lenken, setzt der Zoo Zürich an Eingängen und vor den Tierhäusern auf Zählungen und Einbahnsystem. Manche Tierhäuser bleiben vorläufig geschlossen. Ähnliches erwartet Besucher des Basler Zolli oder des Berner Tierparks.
Camping
Die Camping-Saison startet – aber mit neun Wochen Verspätung, wie der TCS mitteilt. Neu müssen Zelte im Abstand von drei Metern aufgebaut werden.
Kino
Wenn sie Kontaktdaten ihrer Zuschauer erheben, dürfen Kinobetreiber die Säle füllen. Zwischen Besuchergruppen soll jeweils ein Sitz frei bleiben.
Konzert
Grossveranstaltungen sind bis Ende August nicht erlaubt, kleine und mittelgrosse Konzerte werden möglich: mit personalisierter Bestuhlung oder Besucherlisten.
Nachtleben
Polizeistunde um Mitternacht, vier Quadratmeter pro Gast, höchstens 300 Personen, von denen Kontaktdaten aufgenommen werden. Viele Club-Betreiber verzichten deshalb vorerst auf Partys.
Bordell
Kontaktdaten sind zu hinterlassen. Mindestabstand zwischen den Köpfen von Freier und Prostituierter: eine Unterarmlänge. So fordern es die Beratungsstellen für Sexarbeitende.