Wenn Sie eine Teilkaskoversicherung haben, ist die Auskunft korrekt. Die Teilkasko deckt lediglich Schäden, die Sie nicht selbst verursacht haben. Die typisch versicherten Risiken sind etwa Brand, Diebstahl, Steinschlag und Sturm, Glasbruch und Kollision mit Tieren.
Nur die Vollkaskoversicherung übernähme einen solchen Parkschaden. Denn dort sind auch Kollisionsschäden aus eigenem Verschulden gedeckt.
Was zahlt Parkschadenversicherung?
Auch eine Parkschadenversicherung, die man als separaten Zusatz abschliessen kann, übernähme in einem solchen Fall den Schaden nicht. Sie kommt nur für Schäden auf, die Unbekannte am geparkten Fahrzeug verursacht haben, also wenn andere Autolenker in den Wagen fahren - zudem zahlt sie oft auch, wenn jemand das Auto zerkratzt.
Solche Schäden würde die Vollkaskoversicherung ebenfalls decken. Dort haben Sie allerdings einen Selbstbehalt und einen Bonusverlust - bei der Parkschadenversicherung in der Regel nicht. (rsn)