Millioneneinnahmen an zusätzlichen Serafe-Gebühren
So profitiert die SRG von Flüchtlingen

Niemand in der Schweiz ist von Serafe-Rundfunkgebühren ausgenommen. Auch Flüchtlinge nicht – auch wenn viele die SRG-Angebote schwerlich nutzen können. Für ihre Beitragspflicht springt der Bund ein.
Publiziert: 15.05.2023 um 02:19 Uhr
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Aktualisiert: 15.05.2023 um 08:29 Uhr
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Alle Schweizer erhalten jährlich die Serafe-Rechnung, um die SRG zu unterstützen.
Foto: KEYSTONE

Per Ende März waren in der Schweiz fast 58'000 Flüchtlinge registriert. Für Kantone und Gemeinden bedeuten sie hohe finanzielle Kosten. Wohnraum ist schon so knapp, die Eingliederung stellt oftmals vor Herausforderungen. Dabei gibt es auch Profiteure in diesem schwierigen Umfeld: «Allen voran die SRG», wie der Klein Report recherchiert hat, der Mediendienst der Schweizer Kommunikationsbranche. «Die 57'871 Menschen müssen nämlich wie alle anderen die Radio- und Fernsehabgabe bezahlen.» Die Serafe-Gebühren betragen 335 Franken für Privathaushalte und 670 Franken für Kollektivhaushalte.

Dabei ist es egal, ob Flüchtlinge aus der Ukraine, Nahost oder afrikanischen Krisenherden Programme von der SRG nutzen oder nicht. Entscheidend ist – wie für alle in der Schweiz wohnhaften Personen –, ob sie ein «zum Empfang geeignetes Gerät» besitzen, zum Beispiel ein Handy.

Doch nicht, dass die Asylsuchenden selber oder die Gemeinden dafür in die Tasche greifen müssen. Nicht sie, sondern der Bund bezahlt die Serafe-Gebühren. In einer Umverteilung von Staatsgeldern subventioniert der Bund die Betroffenen mit Pauschalbeträgen, die auch Radio- und Fernsehgebühren umfassen. Dies bestätigte das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf Anfrage.

SRG verweist auf ihren «integrativen Charakter»

Dabei bleibt unklar, in welchem Millionenbereich der Gebührenbetrag ist, den die SRG dank Flüchtlingen einnimmt. Der Klein Report geht mit einer konservativen Schätzung von einem mittleren einstelligen Millionenbetrag aus.

Auch in Nachbarländern gibt es Rundfunkbeiträge, die wie in der Schweiz rigoros eingezogen werden. Dagegen sind Flüchtlinge und Asylsuchende in Deutschland von einer Beitragspflicht befreit. In Österreich müssen sie bei geringem Einkommen nichts zahlen.

Auf Anfrage des Medienportals verwies die SRG auf den auch «integrativen Charakter» ihrer Programme. Dank Untertiteln könnten auch in der Schweiz lebende fremdsprachige Menschen TV-Sendungen nutzen. Dabei gibt es aber weder Untertitel noch Übersetzungen in den Sprachen der hiesigen Flüchtlinge. (kes)

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