Noble Adressen wie das Hotel Dolder Grand in Zürich, das Suvretta House in St. Moritz GR, zudem ein schottisches Schloss, ein historisches Dorf in England und eine riesige Farm in Australien: Das Vermögen von Urs Schwarzenbach (69) soll mehr als eine Milliarde Franken umfassen, wie das Wirtschaftsmagazin «Bilanz» meldet. Bis vor zwei Jahren lebte Schwarzenbach in einem Schloss bei Henley-on-Thames, im vornehmen Westen von London. 2017 verlegte er seinen Wohnsitz nach Küsnacht ZH, unter anderem «zwecks Planung der Erbnachfolge ohne Erbschaftssteuer», wie es einer seiner Anwälte in einem Schreiben formuliert.
Ehefrau Francesca sowie Sohn Guy Vivian Ernst und Tochter Sascha freuten sich, doch die Behörden halten den Grund für den Wohnsitzwechsel für vorgeschoben. Das Verwaltungsgericht glaubt an einen Trick Schwarzenbachs, um beschlagnahmte Vermögenswerte freizubekommen. Tatsächlich verwendete der Milliardär den Umzug als Begründung für sein Begehren, an von Schweizer Behörden eingezogene Vermögenswerte zu gelangen.
«Skandalös, was die Steuerbehörden mit mir anstellen»
Der Antrag wurde mittlerweile abgelehnt. Schwarzenbachs Anwalt hält die Entscheidung für absurd: «Die gleiche Steuerbehörde, die seinen Wohnsitz negiert, behandelt ihn seit seinem Zuzug als unbeschränkt steuerpflichtig und besteuert ihn aufgrund seines Wohnsitzes.» Der Anwalt will damit sagen, dass Steuerbehörden es selten hinterfragen, wenn ein Milliardär zuzieht und Steuern bezahlen will.
Und was sagt Schwarzenbach selbst? «Es ist skandalös, was die Zürcher Steuerbehörden mit mir anstellen.» Der Sohn eines Druckereiunternehmers in Küsnacht weiter: «Ich zahle hier wie alle anderen meine Steuern. Deshalb will ich auch wie sie behandelt werden.»
Zollbehörden halten Kunstgegenstände unter Verschluss
Schwarzenbach liegt im Streit mit den Zürcher Behörden, die seine Steuerschuld auf 220 Millionen Franken angesetzt haben – eine Einschätzung, der Schwarzenbach widerspricht. Auch die eidgenössischen Zollbehörden halten Teile seines Vermögens unter Verschluss. In diesem Fall handelt es sich um Kunstgegenstände, die er bei Flügen in die Schweiz in seinem Privatjet mitführte.
Weil der Besitzer nach Auffassung der Behörden diese Skulpturen und Gemälde teils unvollständig, teils falsch deklariert habe, erlegte ihm das Bezirksgericht Bülach eine Busse von vier Millionen Franken auf. Schwarzenbach hat den Fall mittlerweile ans Obergericht weitergezogen.