Auf dem Pausenplatz, auf Schulreisen und auf Wanderungen gehören sie zu den Klassikern: die Farmer-Stängel der Migros. Vor mehr als 30 Jahren brachte der orange Riese den Getreideriegel auf den Markt. Inzwischen ist daraus eine ganze Produktefamilie geworden. Auch Müesli, Joghurt und Nüsse laufen unter dem Namen Farmer.
Die Konkurrenz erblasste darob vor Neid. Schon vor Jahren lancierte Migros-Erzrivale Coop deshalb eigene Getreide-Stängel. Crunchy Snack, Soft Snack hiessen sie.
Irgendwie war Coop aber nicht ganz zufrieden. Anfang Jahr rückten die Designer die Stängel näher an das Original: Sie nannten sie fortan Country. Die grüne Kartonverpackung wurde wie bei Farmer mit Bildern von Ähren, Bienenwaben und einem Honiglöffel verziert.
Die Riegel seien einem «Rebranding unterzogen» worden, wie man das bei sämtlichen Produkten von Zeit zu Zeit mache, sagte Coop-Sprecher Urs Meier im Februar zu BLICK. Den Kopie-Vorwurf wies er entschieden zurück.
Das Aargauer Handelsgericht sieht dies anders: Die Coop-Stängel seien so nahe am Original, dass eine Verwechslungsgefahr bestehe, entschied das Gericht. Coop darf seine Country-Stängel in den Aromen Honig und Milchschokolade deshalb nicht mehr verkaufen. Die Riegel mit der Geschmacksrichtung Schokolade-Apfel dürfen hingegen im Regal bleiben.
Coop muss Riegel aus dem Sortiment nehmen
Das Gericht verknurrte Coop dazu, die Riegel sofort aus dem Sortiment zu nehmen. Um sicherzustellen, dass keine Nahrungsmittel weggeworfen werden, räumte Migros Coop eine Frist von zwei Wochen für den Abverkauf ein. Coop stieg aber nicht darauf ein. Die Stängel waren schon gestern nicht mehr erhältlich. «Wir haben eine gute Lösung gefunden, um zu verhindern, dass die Riegel weggeworfen werden», sagt Meier. Wie diese aussieht, wollte er nicht sagen.
Trotz des Verkaufsverbots sieht Meier im Urteil einen Teilsieg. Coop dürfe die Stängel weiterhin unter dem Namen Country verkaufen. Auch die Verwendung der Farbe Grün habe das Gericht nicht beanstandet. Nur im Klagepunkt, dass der Gesamteindruck zur Verwechslungsgefahr führe, habe das Gericht der Migros recht gegeben.
Das wiederum freut die Migros: «Uns ging es nicht um einzelne Elemente wie die Farbe Grün oder den Namen, sondern um das Zusammenspiel derselben. In diesem entscheidenden Punkt hat sich der Richter klar zu unseren Gunsten ausgesprochen», sagt Migros-Sprecher Luzi Weber.