Sollte das Parlament den Bundesratsvorschlag zur Mietrechtsrevision annehmen, fürchtet der Hauseigentümerverband Schweiz einen Rückgang beim Wohnraum.
Sollten die neuen Regelungen umgesetzt werden, müsste der Vermieter der Formularpflicht nachkommen: Bei Abschluss eines neuen Mietvertrags müsste er den Mietzins des Vormieters offenlegen. Der neue Mieter hätte auch noch 30 Tage nach Unterschrift die Möglichkeit, den Mietzins anzufechten.
Mehr Mieter könnten Anfangsmietzinsen anfechten
Durch die Formularpflicht will der Bundesrat den Mietern eine Waffe gegen Mietzinserhöhungen bei Mieterwechsel in die Hand geben. Laut einer Studie, die der Verband der Hauseigentümer heute in Bern vorstellte, würden dann mehr und mehr Mieter die Anfangsmietzinsen anfechten. Somit würden die Zinsen künstlich gedrückt.
Damit werde nicht nur die Wohnungsnachfrage angeheizt. Da das eingesetzte Kapital tiefer verzinst würde, würden die neuen Regelungen «zu einer Verminderung der Investitionen in Mietwohnungen führen». Als Endeffekt sei Wohnungsknappheit zu erwarten.