Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt weiterhin bei 1,75 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen heute mitteilt.
Weil sich der Referenzzinssatz seit dem vergangenen Quartal nicht verändert hat, haben Mieterinnen und Mieter keinen Anspruch auf eine Senkung der Miete. Ein Senkungsanspruch besteht hingegen, wenn der Mietzins im einzelnen Mietverhältnis nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz basiert.
Noch nie gestiegen
Für die Mietzinsgestaltung wird in der Schweiz seit dem 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser ersetzte den in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatz für variable Hypotheken.
Seit der Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 lag er noch bei 3,5 Prozent, danach sank er immer weiter. Seit Juni 2015 gilt der Referenzzinssatz von 1,75 Prozent. (sda)