Mietzinsgestaltung verändert sich nicht
Referenzzinssatz für Mietzinsen bleibt gleich

Weil die Massgrösse bei 1,75 Prozent bleibt, besteht kein neuer Anspruch auf Senkung des Mietzinses.
Publiziert: 01.12.2016 um 09:23 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 18:37 Uhr
Die nackten Zahlen der Haushaltstatistik des BFS geben detaillierten Einblick in Schweizer Lebenswelten. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt weiterhin bei 1,75 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen heute mitteilt.

Weil sich der Referenzzinssatz seit dem vergangenen Quartal nicht verändert hat, haben Mieterinnen und Mieter keinen Anspruch auf eine Senkung der Miete. Ein Senkungsanspruch besteht hingegen, wenn der Mietzins im einzelnen Mietverhältnis nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz basiert.

Noch nie gestiegen

Für die Mietzinsgestaltung wird in der Schweiz seit dem 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser ersetzte den in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatz für variable Hypotheken.

Seit der Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 lag er noch bei 3,5 Prozent, danach sank er immer weiter. Seit Juni 2015 gilt der Referenzzinssatz von 1,75 Prozent. (sda)

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