Mieterverband kritisiert Immo-Studien
Die Hälfte der Schweizer leidet unter Wohnungsknappheit

In letzter Zeit häufen sich die Berichte zu sinkenden Mieten. Doch da freuen sich Mieter zu früh, sagt der Präsident des Mieterverbands, Carlo Sommaruga.
Publiziert: 18.06.2018 um 19:52 Uhr
|
Aktualisiert: 13.09.2018 um 00:20 Uhr
Mieten sinken gemäss Studien, doch der Präsident des Mieterverbands hält von diesen Zahlen nichts. In der Realität sei das nur bei teuren Wohnungen so.
Foto: Keystone

Lange Schlangen und mühselige Fragebogen: Wer eine Wohnung sucht, braucht viel Zeit und Geduld. Und Geld! Denn wie der Präsident des Schweizerischen Mieterverbands, Carlo Sommaruga, gegenüber der «Nordwestschweiz» sagt: «Mieter, die eine neue Wohnung suchen, zahlen regelmässig mehr.»

Täuschung wirft Sommaruga etwa Banken und Vermietungsportalen vor. Ihre Studien von sinkenden Mieten zeigten ein falsches Bild, denn in der Realität würden Mieter effektiv nicht weniger zahlen. Jedenfalls nicht bei bezahlbaren Mietwohnungen für Normalbürger.

Wo Mieten weiter steigen

Und die Leerstandsquote, die so hoch ist wie zuletzt vor 20 Jahren? Auch diese Zahl täuscht. Wenn nämlich die Leerstandsquote der Wohnungen ins Verhältnis zur Bevölkerung gestellt wird, zeigt sich ein anderes Bild. «Mehr als die Hälfte der Schweizer lebt in Kantonen, in denen Wohnungsmangel oder sogar Wohnungsnot herrscht», so Sommaruga.

Dort also würden Mieten weiter steigen. Betroffen sind die Kantone Zug, Baselland, Basel-Stadt, Genf, Obwalden, Zürich und Waadt. Nur wenig besser ist die Situation in Luzern, Freiburg und Schwyz. 

Wer mehr will, zahlt mehr

Der Präsident des Schweizerischen Hauseigentümerverbands (HEV), Hans Egloff, der auch Zürcher SVP-Nationalrat ist, hält dagegen: «Es ist erwiesen, dass die Mieten sinken. Alle Untersuchungen besagen hier das Gleiche. Aber natürlich zahlt mehr, wer von einer Bruchbude in eine Neubauwohnung umzieht.»

Dass die beiden Präsidenten unterschiedliche Meinungen vertreten, erstaunt nicht. Für die Mieter zählt aber nur eins: Wie viel Geld müssen sie jeden Monat an den Vermieter abliefern und wie viel bleibt danach im Portemonnaie? (jfr)

Die Wohnung in den Ferien vermieten

Erlaubnis einholen
Den eigenen Vermieter fragen. Wenn er nicht informiert ist, kann das zur Kündigung führen.

Miete
Darf nicht höher sein als die reguläre Miete. Nur für Reinigung und Möblierung darf man einen Aufpreis fordern, im Normalfall 20 Prozent.

Schäden
Für den Fall, dass Untermieter etwas kaputt machen, eine Kaution (höchstens drei Monatsmieten) vorab verlangen. 

Steuern
Jedes Einkommen muss versteuert werden und unterliegt dem Mehrwertsteuergesetz. Das zuständige Steueramt kann Auskunft geben. Infos hier.

Regionale Bestimmungen
In vielen Kantonen gibt es unterschiedliche Bestimmungen. Airbnb muss etwa in Zug seit 2017 wie alle Tourismusbetriebe eine Kurtaxe einkassieren. In manchen Städten der Schweiz muss auch die zuständige Behörde ihre Zustimmung geben. Hat man die nicht, drohen Bussen. Infos hier.

Ausländische Gäste
Wer ausländische Gäste bei sich beherbergt, muss sie gemäss Ausländergesetz den städtischen Behörden (Ortspolizei oder Ordnungsamt) melden.  

Weitere Infos
Auskunft geben auch Bewertungen anderer Gastgeber im Profil der potenziellen Mieter. Einen Vertrag kann man im Internet ausdrucken, beispielsweise beim Mieterinnen- und Mieterverband

Erlaubnis einholen
Den eigenen Vermieter fragen. Wenn er nicht informiert ist, kann das zur Kündigung führen.

Miete
Darf nicht höher sein als die reguläre Miete. Nur für Reinigung und Möblierung darf man einen Aufpreis fordern, im Normalfall 20 Prozent.

Schäden
Für den Fall, dass Untermieter etwas kaputt machen, eine Kaution (höchstens drei Monatsmieten) vorab verlangen. 

Steuern
Jedes Einkommen muss versteuert werden und unterliegt dem Mehrwertsteuergesetz. Das zuständige Steueramt kann Auskunft geben. Infos hier.

Regionale Bestimmungen
In vielen Kantonen gibt es unterschiedliche Bestimmungen. Airbnb muss etwa in Zug seit 2017 wie alle Tourismusbetriebe eine Kurtaxe einkassieren. In manchen Städten der Schweiz muss auch die zuständige Behörde ihre Zustimmung geben. Hat man die nicht, drohen Bussen. Infos hier.

Ausländische Gäste
Wer ausländische Gäste bei sich beherbergt, muss sie gemäss Ausländergesetz den städtischen Behörden (Ortspolizei oder Ordnungsamt) melden.  

Weitere Infos
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