Referenzzinssatz bleibt unverändert
Mieter haben nichts von tiefen Zinsen

Das ist frustrierend: Alle reden vom Tiefzinsumfeld, nur die Mieter gehen leer aus. Denn der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt weiterhin unverändert. Mieterinnen und Mieter können somit keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen.
Publiziert: 02.12.2019 um 08:17 Uhr
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Aktualisiert: 02.12.2019 um 08:59 Uhr
Mieterinnen und Mieter haben noch keinen Anspruch auf eine Mietzinssenkung: Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt vorerst auf dem Stand von 1,5 Prozent. (Symbolbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Seit über zwei Jahren warten Mieter nun darauf, dass auch sie von den rekordtiefen Zinsen noch mehr profitieren. Doch einmal ist die Hoffung um drei Monate aufgeschoben: Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt auf dem Stand von 1,5 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) mitteilt. Auf diesen rekordtiefen Wert war der Satz im Sommer 2017 gefallen.

Der dem Referenzzinssatz zugrundliegende Durchschnittszinssatz ist gegenüber der letzten Publikation des hypothekarischen Referenzzinssatzes im September von 1,41 auf 1,39 Prozent gesunken und kratzt damit an der Grenze zur nächsten Senkung.

Es fehlt nur wenig

Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist nämlich angezeigt, wenn der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) berechnete Durchschnittszinssatz auf unter 1,38 Prozent sinkt oder auf über 1,62 Prozent steigt. Grundlage der Berechnung sind die Zinssätze aller inländischer Hypothekarforderungen von Schweizer Banken.

Der Referenzzinsatz wurde im Herbst 2008 eingeführt. Er ersetzte die damals in einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken. Der Referenzzinssatz ist eine der Richtgrössen für die Höhe der Wohnungsmieten.

Seit seiner Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 lag er noch bei 3,5 Prozent, danach sank er schrittweise. Seit Juni 2017 liegt er bei 1,5 Prozent.

Im Frühling könnte Zins endlich sinken

Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrundeliegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekanntgegeben. Der nächste Veröffentlichungstermin ist am 2. März. Laut Beobachtern stehen die Chancen gut, dass der Referenzzinssatz nächstes Jahr sinkt. Die Migros Bank rechnet etwa damit, dass es schon im Frühjahr soweit sein könnte. Die Zürcher Kantonalbank dagegen erwartet die nächste Senkung im Juni.

Selbst der Hauseigentümerverband (HEV) geht von sinkenden Zinsen aus. Laut der neuesten HEV Immobilienumfrage erwarten Fachleute für 2020 sinkende Anfangsmietzinsen. Denn aufgrund der regen Bautätigkeit stehen inzwischen schweizweit über 75'000 Wohnungen leer.

Eine Mietwohnung in der Schweiz kostet durchschnittlich 1330 Franken pro Monat. Das liegt vor allem daran, dass langjährige Mieter von tiefen Mietzinsen profitieren, während die ausgeschriebenen Mietzinse bei Neuvermietungen höher liegen. (SDA/koh)

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