Die Zeiten ändern sich. Frauen möchten stärker erwerbstätig bleiben und Väter wollen mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen. Das Problem: Die Schweiz hält sich im internationalen Vergleich vornehmlich zurück bei der Unterstützung junger Eltern. Während die Hälfte der OECD-Länder eine Mutterschafts- oder Elternzeitdauer von mindestens 43 Wochen gewährt, kennt die Schweiz nebst dem Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen weder einen gesetzlich geregelten und bezahlten Vaterschaftsurlaub, noch eine gesetzlich geregelte und bezahlte Elternzeit. Daher lohnt sich ein Blick ins Ausland.
Deutschland: In Deutschland können neben dem 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub beide Elternteile, Elternzeit in Anspruch nehmen. Jeder Elternteil kann Elterngeld für einen Zeitraum von mindestens zwei bis maximal zwölf Monaten beziehen. Wenn beide Elternteile Elterngeld beanspruchen und ihr Gesamteinkommen während mindestens zwei Monaten reduziert ist, wird das Elterngeld für beide Elternteile je während zwei weiteren Monaten ausgerichtet. Das Elterngeld beträgt im Normalfall 65 Prozent des Erwerbseinkommens.
Frankreich: Im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen und einem Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen innerhalb der ersten vier Monate, können die Eltern einen einjährigen Erziehungsurlaub nehmen. Er kann zweimal verlängert werden. Die maximale Bezugsdauer beträgt somit 36 Monate. Bei einem Kind kann jeder Elternteil sechs Monate (52 Wochen) lang einen Einkommensersatz beantragen, ab dem zweiten Kind bis zu drei Jahre. Die Finanzierung erfolgt über Arbeitgeberbeiträge und Steuern.
Österreich: Eltern haben im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen und einem einmonatigen unbezahlten Vaterschaftsurlaub für Arbeitnehmende im öffentlichen Sektor Anspruch auf mindestens 52 Wochen Elternzeit, respektive 60 Wochen falls beide Eltern Elternzeit beziehen. Der Bezugszeitraum erstreckt sich über zwei Jahre, wobei jeder Elternteil bis zu 3 Monate Urlaub nehmen kann, bis das Kind 7 Jahre alt ist. An Eltern, die den Urlaub zur Hälfte oder bis zu 60:40 teilen, wird ein finanzieller Bonus ausbezahlt.
Schweden: Die Elternzeit beträgt insgesamt bis zu 80 Wochen, die zwischen den Eltern aufgeteilt werden können. Seit 2015 sind je 90 Tage für die Mutter beziehungsweise den Vater exklusiv reserviert. Der Rest kann auch gemeinsam bezogen werden. Während der ersten 390 Tage beträgt das Elterngeld 77,6 Prozent des Bruttolohns, während der folgenden 90 Tage wird ein Pauschalbetrag von 198 Euro pro Tag ausbezahlt. Der Elternteil, der innerhalb eines Jahres am meisten Elterntage in Anspruch genommen hat, erhält zudem einen Steuererlass.
Norwegen: In Norwegen beträgt die Elternzeit 49 bis 59 Wochen. Bei einem vollständigen Bezug von 59 Wochen wird 80 Prozent des Gehalts und bei einem Teilbezug von 49 Wochen das volle Gehalt ausbezahlt. Das Modell umfasst eine gemeinsame Elternzeit, die zwischen den Eltern aufgeteilt werden kann. Nach der Geburt sind je zehn Wochen exklusiv für den Vater und die Mutter reserviert.
Finnland: In Finnland haben die Eltern im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub von 14,5 Wochen und 9 Wochen Vaterschaftsurlaub die Möglichkeit, 26 Wochen Elternzeit im ersten Lebensjahr des Kindes zu beziehen. Die Einkommensersatzquote beträgt 70 Prozent bei einem Jahreseinkommen zwischen 10'258 und 36'686 Euro und nimmt dann oberhalb dieser Grenze prozentual ab. Unterhalb von 10’258 Euro wird eine Minimalpauschale ausgezahlt.
Dänemark: Dänemark kennt einen Mutterschaftsurlaub von 18 Wochen sowie den Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Im Anschluss daran gibt es die Möglichkeit von 32 Wochen Elternzeit bis zum neunten Lebensjahr des Kindes. Viele Gesamtarbeitsverträge vor allem im öffentlichen Dienst sichern den Eltern den vollen Lohn zumindest während eines Teils der Elternzeit zu. Die Elternzeit kann um höchstens 14 Wochen verlängert werden, dann aber zu reduzierter Entschädigung.