Marschlins wird ins Ländle verkauft
Liechtenstein-Prinz krallt sich Bündner Schloss

Der Bündner Adelssitz Marschlins hat einen namhaften Besitzer gefunden: Prinz Rudolf von Liechtenstein. Am Montag hat der Adelige das Märchenschloss erworben. Wer das Anwesen kauft, muss mehr als nur Geld ausgeben können.
Publiziert: 04.08.2021 um 14:05 Uhr
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Aktualisiert: 05.08.2021 um 15:47 Uhr
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Das Anwesen Marschlins ist ein wahres Märchenschloss und liegt in Igis-Landquart.
Foto: Keystone
Darija Knezevic

Das Schloss Marschlins: ein wichtiges Kulturgut in Graubünden. Während eines Jahres stand das Anwesen zum Verkauf. Nun der Paukenschlag: Prinz Rudolf von Liechtenstein kauft das Märchenschloss. Niemand geringeres als der Neffe des Fürsten und Staatsoberhauptes von Liechtenstein, Hans-Adam II.

Die Bedeutung von Marschlins ist enorm. Das bewog SVP-Grossrätin Agnes Brandenburger (63) dazu, der Bündner Regierung den Kauf des Schlosses nahezulegen. Regierungsrat Mario Cavigelli (55) lehnte den Vorstoss ab. Das berichtet die «Südostschweiz». Das Anwesen gilt als historisch, weil einst vor Ort die ersten Kartoffeln im Kanton geerntet wurden.

Der Adel ganz privat

Der neue Schlossherr von Marschlins Prinz Rudolf ist der älteste Sohn von Philippe, dem Bruder des Fürsten von Liechtenstein. Über den Prinzen erfährt man wenig – er schirmt sein Leben von der Öffentlichkeit ab.

Laut Grundbucheintrag befindet sich die Wohnadresse des adeligen Käufers in Istanbul. Der Prinz ist verheiratet mit der Türkin Tilsim Tanberk (47) und Vater von Zwillingen. Ihr erstes gemeinsames Kind verlor das Ehepaar auf tragische Art und Weise: Die Tochter verschluckte sich am Essen und kam so ums Leben.

Prinz oder Bauer?

Das Schloss ist ein wahrer Prunksbau: 39 Zimmer, einer eigenen Kapelle und ein Pool mit Häuschen. Doch der Verkaufspreis des Anwesens bleibt auch nach dem Verkauf geheim. Zum Schloss gehört ein Landwirtschaftsbetrieb. Ob der Betrieb inklusive Grundstück auf bäuerlichem Bodenrecht auch zum Kauf-Ensemble gehört, ist unklar.

Rechtlich darf der Betrieb nämlich nur gekauft werden, wenn der Besitzer den Betrieb auch selbst führen kann. Somit ist klar: Der Landwirtschaftsbetrieb kann dem Prinzen nur gehören, wenn er selbst auch den Bauer spielt.

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