Marktmacht bei Android missbraucht
4,3 Milliarden Euro! EU-Rekord-Busse gegen Google

Google muss eine Rekord-Busse von 4,3 Milliarden Euro (umgerechnet rund 5 Milliarden Franken) bezahlen. Grund seien Wettbewerbsverletzungen: Google soll seine Marktmacht beim Handy-Betriebssystem Android missbraucht haben.
Publiziert: 18.07.2018 um 11:04 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 17:08 Uhr

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager lässt Google nicht vom Haken: Nach einer ersten Rekordstrafe von 2,42 Milliarden Dollar soll der Internet-Konzern im Verfahren um das Android-System noch einmal deutlich mehr bezahlen.

Die EU-Kommission verhängt gegen Google wegen des Missbrauchs der Marktmacht beim Smartphone-System Android eine Rekordstrafe in Höhe von rund 4,3 Milliarden Euro (umgerechnet rund 5 Milliarden Franken).

Google wird die Rekord-Wettbewerbstrafe anfechten. Das kündigte ein Sprecher des Internet-Riesen am Mittwoch in Brüssel an. Android habe die Auswahl für alle vergrössert, nicht verkleinert.

Eine höhere Busse gab es noch nie

Die Strafe gegen Google ist die bisher höchste Kartellstrafe aus Brüssel für ein einzelnes Unternehmen. Google war auch der vorherige Rekordhalter im Verfahren um die Shopping-Suche im vergangenen Jahr mit gut 2,4 Milliarden Euro.

Laut Medienberichten will die Kommission neben der Milliarden-Strafe auch Änderungen an Googles Geschäftsmodell bei Android durchsetzen.

Android ist das meistbenutzte Smartphone-System der Welt. Die Software bringt in Europa laut Marktforschern rund 80 Prozent der derzeit verkauften Computer-Telefone zum Laufen.

Ermittlung läuft seit drei Jahren

Die Kommission hatte das Android-Verfahren im April 2015 aufgenommen und dem Internet-Riesen ein Jahr später den Missbrauch einer marktbeherrschenden Position vorgeworfen. Google und der Mutterkonzern Alphabet weisen die Vorwürfe zurück.

Android wird bei Google entwickelt, ist kostenlos für Geräte-Hersteller und kann von ihnen auch abgewandelt werden. Aber es gibt Einschränkungen, wenn sie Google-Apps wie GMail oder Maps auf die Geräte bringen.

Die Kommission stört sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Smartphones, die Google-Dienste einbinden wollen, immer ein komplettes Paket aus elf Apps des Internet-Konzerns auf die Geräte bringen müssen. So kämen zum Beispiel auch Googles Browser Chrome und die Google-Suche auf die Geräte, selbst wenn ein Hersteller zum Beispiel nur die App-Plattform Play Store installieren wollen würde. Google kontert, ein Mindestangebot an Apps sei nötig, weil Nutzer Google-Dienste sonst nicht vernünftig einsetzen könnten.

Unfaires Verhalten

Ausserdem kritisiert die Brüsseler Behörde die sogenannte «Anti-Fragmentierungs-Vereinbarung», gemäss der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten nicht gleichzeitig auch Smartphones mit abgewandelten Android-Versionen verkaufen können. Der dritte Vorwurf der Kommission dreht sich darum, dass Google die Erlöse aus Werbung in der Such-App nur mit Geräte-Herstellern teile, wenn sie auf den Telefonen und Tablets Exklusivität geniesse.

Alles in allem sieht die Kommission in dem Vorgehen des Konzerns einen Versuch, die Marktposition seiner Online-Angebote auf Mobil-Geräten aud unfaire Weise gegen andere Dienste-Anbieter abzusichern.

Das einzige relevante andere Mobil-Betriebssystem ist die iOS-Plattform von Apples iPhones. Konkurrenz-Systeme wie Microsofts Windows Phone oder die Blackberry-Software hatten den Wettbewerb verloren.

Mit der Ausbreitung der Smartphones wird die Nutzung von Onlinediensten wie der Internet-Suche oder der Videoplattform YouTube auf Mobilgeräten zu einer immer wichtigeren Erlösquelle für Google.

Bisheriger Rekord ist eine Milliarde tiefer

Mit 4,3 Milliarden Euro würde Google sogar mehr zahlen müssen als ein Lastwagen-Kartell mehrerer Hersteller, das mit 3,8 Milliarden Euro zur Kasse gebeten worden war. Das Geld aus Kartellstrafen geht in den EU-Haushalt - die Fälle gehen aber oft jahrelang durch Gerichtsinstanzen.

Der Android-Fall ist das zweite Brüsseler Kartellverfahren gegen Google nach der Shopping-Suche, in einem dritten geht es um den Dienst «AdSense for Search», bei dem andere Internetseiten Google-Suchmasken einbinden können. Unter anderem schränke der Konzern die Möglichkeiten dieser Anbieter ein, auch Werbung von Googles Rivalen anzuzeigen, befand die Kommission. (SDA)

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