Strafklagen, Beschuldigungen, Kontensperren: Die Beteiligten führen den Machtkampf beim ACS mit Haken und Ösen. Wer hat recht – die alte Führung um Präsident Mathias Ammann (52) oder die Truppe um Gegenpräsident Christian Wasserfallen (35)?
In einem demonstrieren beide Lager Einigkeit: Unabhängige Gutachter sollen Klarheit bringen. Ammann hat die Revisionsgesellschaft BDO mit einer Prüfung beauftragt. Das Wasserfallen-Lager setzt auf Rechtsprofessor Tomas Poledna.
Wasserfallens Anwalt macht BDO-Untersuchung schlecht
«Ich will die Untersuchung der BDO ebenfalls», sagt Wasserfallen zu BLICK. Ziel müsse ein gemeinsamer Abschlussbericht sein. Tönt gut. Doch hinter der Kulissen hintertreibt das Wasserfallen-Lager die BDO-Untersuchung, wo es nur geht. Über seine Anwälte hat Wasserfallen die Berner Kantonalbank schon Anfang August angewiesen, Rechnungen an die BDO nicht zu bezahlen.
Damit nicht genug: Wasserfallens Anwalt schreibt in einem auf gestern datierten Brief, der BDO-Bericht sei ohnehin «nicht massgebend». Die alte Führung habe gar nicht das Recht, einen externen Gutachter einzusetzen.
«Das zeigt, dass Wasserfallens Aussagen blosse Lippenkenntnisse sind», sagt Ammann. «Sie stehen in einem offensichtlichen Widerspruch zu seinen Handlungen und zum Schreiben seines Anwalts.»
BDO-Mitarbeiterin soll befangen sein
Auch Wasserfallens Verbündete Ruth Enzler (48) will eine externe Aufarbeitung verhindern. Die Präsidentin der Zürcher ACS-Sektion fordert in einem Schreiben an die Zentrale, der Beschluss, die BDO einzusetzen, sei aufzuheben. Die Begründung der Juristin und Psychologin: Die BDO sei nicht unabhängig, weil eine frühere Mitarbeiterin von Ammann heute dort arbeite. An der Untersuchung ist diese allerdings nicht beteiligt. Wie sie auf das Ergebnis Einfluss nehmen soll, bleibt schleierhaft.
Auch der Dritte im Bunde, Ex-Generaldirektor Stefan Holenstein (53), fürchtet offenbar die BDO-Untersuchung. Über seinen Anwalt fordert er, dass er über den Stand orientiert werde und Stellung nehmen dürfe. Zudem verlangt er strikte Geheimhaltung: «Von einer Weitergabe des Berichts an die Presse ist aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes in jedem Fall abzusehen.»
Auch hier tönt es mündlich ganz anders: Holenstein verlange nur, dass er befragt werde, sagt sein Sprecher Hans Klaus. Gegen eine Publikation habe er nichts.
Holenstein steht im Verdacht, in unrechtmässig 48'000 Franken Club-Gelder in seine Pensionskasse verschoben zu haben. Die Berner Staatsanwaltschaft hat deshalb ein eröffnet. In seiner Zeit flossen zudem 15800 Franken ohne ersichtlichen Grund von der Zentrale an die Zürcher Sektion. Vor diesem Hintergrund ist es wenig erstaunlich, dass die Beteiligten eine unabhängige Untersuchung fürchten.