Kolumne von Stefan Meierhans
Ein Gewinn für die Schweiz

Eine preislich faire Behandlung der Schweizer Konsumenten und Unternehmen durch ausländische Unternehmen war das Ziel der Fair-Preis-Initiative. Mit der Annahme des indirekten Gegenvorschlags haben wir nun allen Grund zum Feiern, sagt der Preisüberwacher.
Publiziert: 12.04.2021 um 08:56 Uhr
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Aktualisiert: 12.04.2021 um 17:53 Uhr
Preisüberwacher Stefan Meierhans.
Foto: Keystone
Stefan Meierhans, Preisüberwacher

Unsere Welt ist vernetzt und verflochten, das ist nichts Neues. Viele Dinge unseres Lebens stammen nicht aus der Schweiz, sondern aus dem nahen und fernen Ausland. Das fängt bei kleines Dingen wie Kosmetika an und endet bei Maschinen, die Millionen kosten. Eigentlich wäre das gar kein Problem, würden wir Schweizerinnen und Schweizer gleich behandelt werden wie alle anderen auch. Werden wir aber häufig nicht, weil wir über eine vergleichsweise hohe Kaufkraft verfügen, die nur zu gerne ungerechtfertigt abgeschöpft wird.

Beispiele gibt es viele: Unternehmen klagen vielfach, dass sie Ersatzteile nicht günstig im Ausland beschaffen können, weil der Produkthersteller diese Verkäufe an Schweizer Kunden verbietet. Stattdessen müssen die Teile bei einem Generalimporteur beschafft werden, und das oft zu salzigen Preisen. Viele KMU haben sich hierüber immer wieder bei mir beklagt. Deshalb habe ich schon früh dafür votiert, dass die gesetzlichen Grundlagen so angepasst werden sollten, dass sie die Schweizer Unternehmen und Konsumenten vor ungerechtfertigten Preisdiskriminierungen ausländischer Hersteller und Händler geschützt werden. Genau das wird nun – dank der Annahme des indirekten Gegenvorschlags zur Fair-Preis-Initiative – geschehen: Das Kartellgesetz wird so angepasst, dass Schweizer Unternehmen das Recht haben, von marktbeherrschenden Lieferanten im Ausland grundsätzlich zu gleichen Preisen wie Unternehmen im Ausland beliefert zu werden. Marktbeherrschende bzw. marktmächtige Unternehmen sind dabei nicht nur Unternehmen, die einen sehr grossen Marktanteil haben, sondern es fallen auch Unternehmen darunter, die sich gegenüber einem nachfragenden Schweizer Unternehmen in einer relativ marktmächtigen Position befinden.

Zukünftig werden wir also unsere Unternehmen in ihren Bemühungen um wettbewerbsfähige Preise wirksam unterstützen können. Das freut mich ausserordentlich. Meine Aufgabe wird es sein, bei missbräuchlichen Verhaltensweisen bzw. missbräuchlichen Preisen ausländischer Unternehmen die Wettbewerbskommission zu unterstützen und gegebenenfalls zu intervenieren, wenn marktmächtige Unternehmen in der Schweiz erzielte Preisvorteile nicht an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergeben.

Auch die privaten Konsumentinnen und Konsumenten werden von der neuen gesetzlichen Situation profitieren. Geoblocking ist hier das Thema, gegen das ich schon seit Jahren kämpfe. Ein sperriges Wort, dass nichts anderes heisst, als dass ein ausländischer Onlineshop automatisch erkennt, dass Sie aus der Schweiz kommen und Sie auf die für die Schweizer Kundinnen und Kunden bestimmte Seite weiterleitet. Dort finden Sie meist das gleiche Sortiment, aber häufig zu viel höheren Preisen. Innerhalb der EU ist das Geoblocking schon seit mehr als zwei Jahren verboten. Durch die beschlossene Revision des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb werden nun auch wir vom «Schweiz-Zuschlag» befreit.

Es wird also an den Latten des Zauns der Hochpreisinsel gesägt, und das ganze Land wird davon profitieren können. Das ist ein sehr wichtiger Schritt für wettbewerbsfähige Preise von Schweizer Produkten und Dienstleistungen, und es ist auch ein guter Tag für die Portemonnaies Schweizer Kundinnen und Kunden. Wir haben Grund zum Feiern.

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