Das geplante Betriebsreglement sowie ein Plangenehmigungsgesuch für verschiedene Bauvorhaben werden vom 18. September bis am 17. Oktober 2019 öffentlich aufgelegt, wie das Bazl am Donnerstag mitteilte. Kern des geänderten Betriebsreglements ist ein Quotensystem für verspätete Nachtflüge.
Es soll zu einer Begrenzung der Lärmbelastung beitragen. Wenn die Quote ausgeschöpft ist, werden progressiv steigende Abgaben mit abschreckender Wirkung erhoben. Weiter sieht das Reglement die Möglichkeit vor, zwischen 22 Uhr und Mitternacht drei Langstreckenflüge einzuplanen.
Zudem enthält das beim Bazl eingereichte Dossier ein Projekt für die Errichtung eines Schnellabrollwegs. Dieser soll eine bessere Pistenauslastung ermöglichen. Auch für die effizientere Nutzung der Flugzeugabstellflächen gibt es ein Konzept.
Unter Berücksichtigung dieser Projekte und der Verkehrsprognosen für die kommenden Jahre könne der neue zulässige Lärm ermittelt werden, schreibt das Bazl. Das Verfahren wird voraussichtlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Rekurse am Bundesverwaltungsgericht und Bundesgericht sind möglich.
Auf politischer Ebene ist die Entwicklung des Flughafens im Herbst ein Thema in Genf. Die Bevölkerung wird am 24. November über die Volksinitiative «Für eine demokratische Verwaltung des Genfer Flughafens» und einen als weniger restriktiv geltenden Gegenvorschlag abstimmen.
(SDA)