Darauf habe sich die Swiss mit dem Pilotenverband Aeropers in den Verhandlungen zu den Modalitäten der Kurzarbeit verständigt. «Denn auch die Cockpit-Belegschaft erleidet wie alle anderen Personalgruppen markante Lohneinbussen aufgrund der Corona-Krise infolge Kurzarbeit und der nicht stattfindenden Erfolgsbeteiligung für das Jahr 2020», erklärte Müller am Mittwoch auf Anfrage zu einem entsprechenden Artikel von «20 Minuten».
Laut «20 Minuten» ist der Grund für die Aufstockung, dass in der Schweiz für die Berechnung der Kurzarbeit-Löhne nur Gehälter bis 12'350 Franken pro Monat berücksichtigt werden. Das heisst: Auch wenn man mehr verdient, wird der Lohn in Kurzarbeit bei dieser Grenze quasi gedeckelt. Das ist auch bei vielen Piloten der Fall, die oft höhere Saläre haben.
«Da mitunter ein grosser Teil des Einkommens der Pilotinnen und Piloten über der Bemessungsgrenze des Bundes für Kurzarbeit liegt, nimmt auch die Swiss in einem bestimmten Umfang eine Aufstockung vor», sagte eine Swiss-Sprecherin gegenüber «20 Minuten». Grundsätzlich befinde sich das gesamte Cockpitpersonal in Kurzarbeit. Der Grad der Kurzarbeit variiere in Abhängigkeit der monatlich anfallenden Arbeit. Der Lohn werde je nach Grad der Kurzarbeit entsprechend reduziert.
Die Swiss ist durch die Coronapandemie wegen der Reisebeschränkungen schwer ins Trudeln geraten und musste angesichts der hohen Verluste mit Staatsgeldern gestützt werden. Mit einer Bundesgarantie von 1,275 Milliarden Franken kann sich die Lufthansa-Tochter bei den Banken 1,5 Milliarden Franken Kredite besorgen. Diese muss sie allerdings verzinsen, weshalb die Airline die Kredite sobald als möglich zurückzahlen will.
Die Swiss ist damit nicht alleine: Der Mutterkonzern Lufthansa nutzt die Milliarden-Staatskredite auch zum deutlichen Aufstocken von Piloten-Kurzarbeitergeld. Firmenchef Carsten Spohr bestätigte der Zeitung «Welt am Sonntag», dass beispielsweise das monatliche Kurzarbeitergeld für Ex-A380-Kapitäne von rund 5'000 auf bis zu 15'000 Euro erhöht werde.
Mit dem reinen Kurzarbeitergeld würden sich sonst die monatlichen Grundbezüge mehr als halbieren, weil ein grosser Teil des Gehalts über der Beitragsbemessungsgrenze liege. «Das können und wollen wir unseren Piloten nicht zumuten», sagte Spohr.
(SDA)