Die Senkung soll noch während der laufenden Gebührenperiode ab 1. April 2020 in Kraft treten, teilte die Flughafenbetreiberin am Dienstag mit.
Laut BAZL wird bei der aktuellen Gebührenordnung das Kostendeckungsprinzip verletzt. So weise der Flughafen Zürich aufgrund des Volumenwachstums der vergangenen Jahre im regulierten Geschäftsbereich eine zu hohe Rendite aus, heisst es in der Mitteilung. Diese liege über dem Kapitalkostensatz, welcher der Genehmigung der aktuellen Gebühren in der laufenden Gebührenperiode zugrunde lag.
Die Flughafen Zürich AG will gegen die Verfügung Beschwerde einzureichen
Die Flughafen Zürich AG seinerseits sieht das Kostendeckungsprinzip nicht verletzt und kündigt an, gegen die Verfügung Beschwerde einzureichen. Zudem sei für die nächste Gebührenperiode bereits eine deutliche Gebührensenkung in Aussicht gestellt worden, so die Meldung. Die möglichen Ertragseinbussen für das kommende Jahr beziffert das Unternehmen auf rund 60 Millionen Franken.
(SDA)