Luftfracht
Bundesverwaltungsgericht bestätigt vereinzelte Preisabsprachen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat vereinzelte Preisabsprachen bei der Luftfracht bestätigt. Drei Beschwerden gegen die Sanktionen der Wettbewerbskommission (Weko) wurden vom BVGer aber vollständig gutgeheissen.
Publiziert: 21.12.2022 um 07:12 Uhr
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Aktualisiert: 21.12.2022 um 16:27 Uhr
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass es im Bereich Luftfracht zu Preisabsprachen gekommen ist. (Archivbild)
Foto: GAETAN BALLY

Die drei betroffenen Unternehmen transportierten ihre Fracht zuerst auf dem Landweg in ein EU-Land und anschliessend per Flugzeug in ein Drittland, wie das BVGer am Dienstag mitteilte. Daher sei die Weko für diese Unternehmen gar nicht zuständig gewesen.

In fünf Fällen stellte die Weko aber laut BVGer korrekterweise einen Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht «wegen Teilnahme an einer Vereinbarung oder zumindest an einer abgestimmten Verhaltensweise» fest. Das BVGer reduzierte jedoch die jeweiligen Sanktionen, da es das Verhalten der beteiligten Unternehmen als weniger schwerwiegend einstuft als die Vorinstanz.

Insgesamt sanktionierte die Weko 2014 elf Fluggesellschaften wegen Preisabsprachen zur Zahlung von insgesamt elf Millionen Franken.

(SDA)

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