Ryanair hat die Frist von zwei Jahren im Kleingedruckten seiner Nutzungsbedingungen festgelegt. Die Frist von sechs Jahren ist in einer EU-Verordnung vorgeschrieben. Ryanair kündigte nach dem Urteil vom Freitag umgehend Berufung an.
Die Sechs-Jahres-Frist sei «weder notwendig noch angemessen», erklärte das Unternehmen. Im Prozess hatte die Fluglinie argumentiert, dass die Kunden mit der Annahme der Nutzungsbedingungen auch die verkürzte Frist akzeptieren.
Das Gericht entschied jedoch, dass die EU-Vorschriften in jedem Fall Vorrang haben. Demnach können sich Passagiere binnen sechs Jahren bei Fluglinien melden, um Ansprüche auf Entschädigung geltend zu machen. Für eine Flugverspätung von drei Stunden und mehr können sie bis zu 600 Euro erhalten, es sei denn, es waren «aussergewöhnliche Umstände» verantwortlich, beispielsweise Wetterkapriolen.
Falls sich Ryanair an die Sechs-Jahres-Frist halten muss, könnten auf das Unternehmen Schätzungen zufolge Nachzahlungen bis zu 610 Millionen Pfund (921 Millionen Franken) zukommen.
In dem in Manchester verhandelten Fall ging es um sechs Passagiere eines Flugs vom März 2008. Sie hatten eine Verspätung von neun Stunden und 50 Minuten auf der Verbindung von Reus in Spanien nach London. Ihre Klage gegen Ryanair brachten sie im Januar 2014 vor, fünf Jahre und acht Monate nach dem Flug.