Die Lizenzen zu Fliegen, Betreiben und Unterhalt von Luftfahrzeugen sind bisher nur auf Flugzeuge mit Verbrennungsmotoren ausgerichtet, ist einer BAZL-Mitteilung im Bundesblatt vom Dienstag zu entnehmen. Bestimmungen, welche sich auf einen Elektro-Antrieb beziehen würden, fehlen. Somit gibt es für solche Flugzeuge keine Pilotenlizenzen.
Bei kleinen Flugzeugen sind seitens der EU Pilotenlizenzen und Betrieb einzig für Kolben- oder Turbinenmotoren geregelt. Eine Änderung der EU-Verordnung aus dem Jahr 2011 ist den Angaben zufolge allerdings im ersten Halbjahr 2022 geplant. Bis dahin muss sich das BAZL mit einer Ausnahmereglung behelfen, wie das Amt schreibt.
Konkret liess das BAZL das Elektroflugzeug Virus SW 128 mit dem kommerziellen Namen Velis Electro zu. Dafür passte das BAZL etwa die Vorschriften über den nötigen Treibstoff für einen Flug im Hinblick auf den elektrischen Betrieb an. Auch die Regeln beim Betanken wurden für das Laden der Batterien geändert. Wie beim Tanken dürfen beim Batterieladen keine Passagiere an Bord sein.
Der slowenische Hersteller Pipistrel baut das zweisitzige Kleinflugzeug Velis Electro. Es basiert auf der Baureihe Virus SW 121 mit Verbrennungsmotor. Das Velis Electro hat als erstes E-Flugzeug die Musterzulassung der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) erhalten. (SDA)