In einem ersten Schritt verlangten der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und die Logistik-Gewerkschaftsallianz Fairlog am Freitag von der PostCom einen Mindestlohn von 20 Franken pro Stunde. Dabei habe sie sich an den Kriterien zu orientieren, wie sie vom Bundesgericht im Juli 2017 für den Kanton Neuenburg festgeschrieben worden sind.
Gewerkschaftliches Ziel sei jedoch ein Mindestlohn von 22 Franken, hiess es an einer Medienorientierung in Bern. Ein Niveau, wie es die Grossverteiler in der Schweiz heute anwenden, präzisierte SGB-Präsident Paul Rechsteiner gemäss Redetext.
Vorwurf Lohndumping
Der viel zu tiefe Mindestlohn stehe im klaren Widerspruch zum Grundsatz der staatlichen Mindestlohnpolitik, wonach der Lohn zum Leben reichen muss. Die PostCom öffne so dem Lohndumping bei den Zustelldiensten Tür und Tor, hiess es in der Mitteilung. Lohndumping werde damit im Onlinehandel noch attraktiver.
Ein Mindestlohn von 18,27 Franken werde indirekt auch den Lohndruck auf den Detailhandel erhöhen. Die Gewerkschaften forderten die PostCom deshalb auf, «ihren skandalösen Entscheid» umgehend zu korrigieren, bevor dieser Schaden anrichte.
Die PostCom hatte ihren Mindestlohn-Entscheid am 11. Oktober damit begründet, dass nur noch relativ wenige Arbeitnehmende im Postsektor keinem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind. Die Standards sollten vor allem diese vor Lohndumping schützen. Gleichzeitig möchte die PostCom aber auch neuen Anbietern den Eintritt in den Markt ermöglichen. (SDA)