«Mit seinem heutigen Urteil weist der Gerichtshof das gesamte Vorbringen der Schindler-Gruppe zurück und hält die verhängten Geldbussen aufrecht», erklärte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg.
Schindler bedauert den Entscheid, wie es in einem Communiqué heisst. Unter anderem beklagte das Unternehmen einen Verstoss gegen die Grundrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention und focht die Kriterien zur Bemessung des Bussgeldes an. Die Busse von 143,7 Mio. Euro hat das Unternehmen bereits 2007 bezahlt. Umgerechnet riss dies damals ein Loch von 234 Mio. Fr. in die Kasse.
Die Gesamtstrafe gegen alle beteiligten Unternehmen belief sich auf fast 1 Mrd. Euro, was damals eine Rekordsumme war. Die EU-Kommission büsste neben Schindler auch ThyssenKrupp, Otis und Kone, weil die Lifthersteller von 1995 bis 2004 in Deutschland, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden Aufträge aufgeteilt und illegale Preisabsprachen getroffen haben sollen.
Schindler hatte 2005 begrenzte Verstösse in einzelnen EU-Ländern zugegeben, europaweite Widerhandlungen aber bestritten. 2011 bestätigte das Gericht der Europäischen Union die von der EU-Kommission verhängten Bussgelder.
Schadenersatzklagen hängig
Die EU-Kommission als Bauherrin und weitere Kläger haben zusätzlich auch Schadenersatz von den Konzernen verlangt, weil sie wegen der Kartellabsprachen überhöhte Preise bezahlt hätten. Ein Rekurs gegen die Berechtigung der EU-Kommission zur Klage auf Schadenersatz wurde vom Europäischen Gerichtshof vergangenen November ebenfalls zurückgewiesen.
Im Geschäftsbericht 2012 hielt Schindler fest, dass vor belgischen, niederländischen und österreichischen Gerichten Schadenersatzklagen eingereicht worden seien. Per Ende Jahr belief sich die geltend gemachten Forderungen gegen die am Kartell beteiligten Firmen auf insgesamt 220 Mio. Euro. Weil Schindler die Klage als unbegründet erachtet, wurden keine Rückstellungen gebildet.