Kunstwerke mit einem Gesamtwert von zwei Milliarden Franken wurden an einen russischen Oligarchen verkauft. Der Erlös soll von Genfer Behörden als Einkünfte zweier Offshore-Gesellschaften abgebucht worden sein. Wie einige Westschweizer Zeitungen berichten, resultierte dies wiederum in Steuerabzügen.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hatte im März 2017 eine Spezialuntersuchung in Steuersachen gegen Bouvier eröffnet. Sie warf dem Genfer Kunsthändler vor, zwischen 2007 und 2015 nicht alle seine Einnahmen deklariert zu haben. Ebenso sollen die zwei mit ihm verhängte Firmen die Gewinne nicht versteuert haben.
Funde der Hausdurchsuchung
In der Folge einer Hausdurchsuchung beschlagnahmte die ESTV eine Liegenschaft von Bouvier, die 4,5 Millionen Franken wert sein soll. Die Liegenschaft dient nun als Pfand. Ausserdem wurden Dokumente sichergestellt, die zunächst versiegelt wurden. Bouvier und seine Anwälte hatten argumentiert, die Dokumente seien durch das Anwaltsgeheimnis geschützt.
Nach längerem juristischen Seilziehen hat das Bundesstrafgericht am Montag mit einem publizierten Entscheid die Aufhebung der Versiegelung angeordnet. Dieser Entscheid kann zurzeit beim Bundesgericht angefochten werden.
Frage um Steuersitz noch offen
Noch nicht befasst hat sich das Gericht mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung und dem Domizil des Kunsthändlers. Bouvier macht geltend, dass er die Schweiz 2009 verlassen hat, um sich in Singapur niederzulassen. Aus diesem Grund sei er nicht mehr in der Schweiz steuerpflichtig. Die Eidgenössische Steuerverwaltung stellt sich hingegen auf den Standpunkt, dass dieser Sitz fiktiv sei und der Kunsthändler seine Geschäfte weiterhin von Genf aus tätige. (SDA/lui)