Liefer- und Fahrdienste
EU will Arbeiter von Online-Diensten besser schützen

Mitarbeiter von Online-Lieferdiensten oder Fahrdienst-Vermittlern sollen in der EU besser geschützt werden. Eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten sprach sich am Montag für ein entsprechendes Gesetz aus.
Publiziert: 12.06.2023 um 18:42 Uhr
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Aktualisiert: 13.06.2023 um 09:04 Uhr
In der EU sollen Mitarbeitende von Online-Plattformen wie dem Lieferdienst Uber Eats künftig nicht mehr als Selbständige gelten. (Symbolbild)
Foto: MARTIAL TREZZINI

«Derzeit sind die meisten der 28 Millionen Plattformbeschäftigten in der EU, darunter Taxifahrer, Hausangestellte und Fahrer von Lebensmittellieferungen, formell selbstständig», teilte die schwedische EU-Ratspräsidentschaft am Montag mit. Es gebe aber Hinweise darauf, dass sie in einigen Fällen eigentlich Angestellte seien und ihnen eigentlich zusätzliche Rechte zustünden.

Den Angaben zufolge gilt nach dem Willen der EU-Staaten künftig als Angestellter, wer drei von sieben Kriterien erfüllt. Dazu zählen eingeschränkte Möglichkeiten, Arbeit abzulehnen und Regeln für das Auftreten oder Verhalten der Arbeiterinnen und Arbeiter.

Die Pläne müssen noch mit dem Europaparlament verhandelt werden, das bei dem Thema ein Mitspracherecht hat. Sie gehen auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück. Diese will erreichen, dass Millionen von Arbeiterinnen und Arbeitern etwa Anspruch auf Mindestlohn und geregelte Arbeitszeiten bekommen.

Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung bei dem EU-Ministertreffen in Luxemburg. Von der deutschen FDP wurde das Vorhaben kritisiert. Die Europaabgeordnete Svenja Hahn sprach gar von einem Angriff auf die Solo-Selbstständigkeit. Neben Deutschland unterstützen nach Angaben der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft auch Spanien, Estland, Griechenland und Lettland das Vorhaben nicht.

(SDA)

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