Lebensversicherung von Vertreter gekauft
Kann ich den Vertrag rückgängig machen?

Gestern war ein Versicherungsberater bei mir und hat mich überredet, eine Lebensversicherung für 35 Jahre abzuschliessen. Kann ich aufgrund des Haustürgesetzes innert 14 Tagen zurücktreten?
Publiziert: 28.06.2017 um 16:19 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 00:25 Uhr

Nein, das Haustürgesetz gilt bei Versicherungsverträgen nicht. Und auch das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) sieht leider kein allgemeines Widerrufsrecht vor. Sie können nur zurücktreten, wenn die Versicherungsgesellschaft in den allgemeinen Versicherungsbedingungen ein solches Recht einräumt.

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Foto: Beobachter

Falls dem nicht so ist, sind Sie gemäss VVG 14 Tage lang an den Antrag gebunden. Wenn die Versicherung eine ärzt­liche Untersuchung erfordert, sind Sie gar vier Wochen lang gebunden.

Dann gibt es zwei Szenarien: Nimmt der Versicherer den Antrag innerhalb dieser Frist an, kommt der Vertrag zustande. Wenn nicht, könnten Sie von ihm zurücktreten.

Wenn die Versicherung gültig zu­stande kommt, können Sie erst kündigen, nachdem Sie die erste Jahresprämie gezahlt haben. Die Prämie wäre wohl verloren, denn die Versicherung muss erst nach drei Jahren einen Rückkaufswert zurückzahlen.

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