Lebensmittelkontrollen
Händler von geschützten Lebensmitteln schneiden besser ab als 2015

Zwischenhändler von Schweizer Milch- und Fleischprodukten mit geschützter Bezeichnung haben bei einer 2022 durchgeführten nationalen Inspektion besser abgeschnitten als noch 2015. Eine damals durchgeführte Kontrolle hatte eine unbefriedigende Situation ergeben.
Publiziert: 25.04.2023 um 10:13 Uhr
|
Aktualisiert: 25.04.2023 um 10:45 Uhr
Schweizer Fleisch- und Milchprodukte mit geschützten Bezeichnungen schneiden in einer 2022 durchgeführten nationalen Kontrolle besser ab als noch 2015. (Symbolbild)
Foto: JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Dies teilte der Verband der Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker der Schweiz (VKCS) am Dienstag mit. Bei zwei Prozent der 2022 kontrollierten Produkte konnte die Rückverfolgbarkeit nicht gewährleistet werden. Insgesamt wurden bei 77 von 507 Stichproben Mängel festgestellt. Dies entsprach einem Anteil von 15 Prozent, wie der VKCS bekannt gab.

In der Mehrzahl der Fälle handelte es sich um geringfügige Abweichungen bei den Angaben auf der Etikette der Produkte im Vergleich zu den Anforderungen des Eidgenössischen Departement des Inneren (EDI) zur Information über Lebensmittel.

Nur wenig schwerwiegende Verstösse

Schwerwiegende Verstösse wie die unangemessene oder irreführende Verwendung geschützter Bezeichnungen traten nur sporadisch auf. Insgesamt waren ein Prozent der Produkte irreführend gekennzeichnet oder in nicht zertifizierten Unternehmen hergestellt worden, wie der VKCS weiter mitteilte. Strafanzeigen wurden keine erstattet.

Die Kontrollen wurden 2022 bei 338 Unternehmen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Eine 2015 durchgeführte nationale Kampagne des VKCS hatte zuvor eine unbefriedigende Situation ergeben. Die Inspektion des VKCS konzentrierte sich auf eine Auswahl von Schweizer Lebensmitteln mit geschützter Bezeichnung wie beispielsweise das Bündnerfleisch GGA, das Walliser Trockenfleisch GGA, Gruyère GUB oder den Berner Alpkäse AOP.

(SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.