Der Anti-Food-Waste-Vorstoss von SP-Nationalrätin Martina Munz (SH) geht nun an den Ständerat. Stimmt auch dieser zu, sollen Lebensmittelgeschäfte künftig noch geniessbare Lebensmittel bei Ladenschluss zertifizierten Organisationen oder Einzelpersonen überlassen können.
Die Abgabe von Tagesfrischprodukten und nicht mehr verkäuflichen Lebensmitteln sei ein erster Meilenstein zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung, schreibt Munz. Heute werden solche Lebensmittel mit Waschpulver vermischt oder auf anderem Weg ungeniessbar gemacht.
Der Bundesrat ist bereit, eine rechtliche Grundlage für das erleichterte Abgeben von Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen zu schaffen. Eine Abgabepflicht geht ihm aber zu weit, wie er in seiner Stellungnahme zum Vorstoss schreibt. Zudem müsse der Schutz der Gesundheit gewährleistet sein (SDA)