Das Eidgenössische Departement des Inneren hat am Montag die entsprechende Gesetzesänderung bis am 21. Januar 2020 in die Vernehmlassung geschickt. Mit der Aufnahme ins Seuchengesetz werden bei der Moderhinke die Voraussetzungen für ein landesweit koordiniertes Bekämpfungsprogramm geschaffen.
Das Programm sollen teilweise die Schafhalter selbst bezahlen. Ziel ist es, dass die Klauenkrankheit innerhalb von fünf Jahren in weniger als einem Prozent der Schafhaltungen vorkommt.
Bei der Moderhinke entzünden Bakterien die Klauen, was zu starken Schmerzen und Eiterbildung führt. Die Schafe können deswegen ihre Klauen nicht mehr belasten und oft nur noch auf den Knien der Vorderbeine fressen. Für die Tiere bedeutet das grosses Leid und für die Bauern wirtschaftliche Einbussen sowie hohe Behandlungskosten.
Eine weitere Änderung der Tierseuchenverordnung betrifft den Einsatz von Medikamenten. Tierhalterinnen und Tierhalter sollen ausdrücklich in die Pflicht genommen werden, Tierarzneien umsichtig und mit Bedacht einzusetzen. Medikamente sollen verwendet werden, wenn sie für die Heilung nötig sind und unnötiges Leiden vermeiden können.
Darüber hinaus sollen Tierhalter verpflichtet werden, die Biosicherheit zu gewährleisten, um die Verschleppung von Seuchen zu verhindern und die Tiergesundheit zu wahren. Das kann gemäss dem federführenden Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) durch Schleusen oder Türen zwischen Beständen, obligatorischem Kleiderwechsel beim Betreten der Ställe oder die sichere Entsorgung von Kadavern geschehen.
Vorgesehen ist auch eine Informationspflicht bei hochansteckenden Seuchen. Transportunternehmen, Flug- und andere -häfen oder Reisebüros aktiv über Seuchenausbrüche in der Schweiz oder im Ausland informieren. So würde die Bevölkerung gewarnt und sensibilisiert. Und das Seuchenrisiko würde verringert.
(SDA)