Dafür sollen die 67,9 Millionen Franken zur Verfügung stehen, die im Finanzplan derzeit für das Schoggigesetz eingeplant sind. Anders als die Ausfuhrbeiträge, die an die Nahrungsmittelindustrie fliessen, sollen die neuen Stützungsbeiträge direkt den Bauern zukommen - fünf Sechstel den Produzenten von Milch, ein Sechstel den Getreideproduzenten.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft ans Parlament mit diesen Vorschlägen verabschiedet. Über ein entsprechendes Gesetz werden National- und Ständerat voraussichtlich ab Herbst 2017 diskutieren. Das Massnahmenpaket soll auf Anfang 2019 in Kraft gesetzt werden. Die Begleitmassnahmen will der Bundesrat vier Jahre nach der Einführung evaluieren.
Mit den Ausfuhrbeiträgen gemäss Schoggigesetz werden verarbeitete Landwirtschaftsprodukte für den Export verbilligt. Hintergrund ist, dass die Schweizer Nahrungsmittelindustrie im Inland mehr für die Grundstoffe zahlen muss als im Ausland, was die einheimische Landwirtschaft benachteiligt. Diese Subventionen sind aber nicht mehr vereinbar mit den WTO-Regeln. Die Schweiz hat bis Ende 2020 Zeit, ihr System anzupassen.
Ausser dem Kanton Wallis, der SVP und zwölf Landwirtschaftsverbänden, die der Ansicht sind, dass die Schweiz der Abschaffung dieser Subventionen etwas zu rasch zugestimmt habe, sehen die meisten Parteien und Organisationen zwar die Notwendigkeit ein, die WTO-Vorgabe umzusetzen. Aber die Vorschläge des Bundesrats gefallen nicht allen, wie die Vernehmlassung zeigte.
Kritisiert wurde unter anderem der zur Verfügung stehende Geldbetrag: Der Bauernverband, aber auch die CVP und die BDP, wünschten einen höheren Betrag. Gemäss den Parlamentsbeschlüssen der vergangenen Jahre im Rahmen des Schoggigesetzes sollen es statt 68 Millionen 94,6 Millionen Franken sein. Moniert wurde zudem, dass die Gelder nicht mehr voll der verarbeitenden Industrie zugute kommen.
Der Bundesrat liess sich von den kritischen Voten aber nicht davon abbringen, seine Vernehmlassungsvorschläge in die Botschaft zu übernehmen. Die Wertschöpfung in der Nahrungsmittelproduktion bleibe mit den Begleitmassnahmen zugunsten der hauptbetroffenen Sektoren erhalten, schreibt er.
Um dem Bundesrat den nötigen Spielraum zu gewähren und um die parlamentarische Budgethoheit nicht durch weitere gesetzlich gebundene Ausgaben einzuschränken, werde im Entwurf des Bundesbeschlusses auf eine Festschreibung der Beträge im Landwirtschaftsgesetz verzichtet, schreibt die Regierung.
Im gleichen Zug will der Bundesrat das Bewilligungsverfahren für den aktiven Veredelungsverkehr mit Milch- und Getreidegrundstoffen vereinfachen. Dieser erlaubt die zollfreie Einfuhr von Rohstoffen für die Herstellung von Exportprodukten. Damit soll erreicht werden, dass die exportierende Nahrungsmittelindustrie weiterhin ausreichenden Zugang zu international wettbewerbsfähigen Rohstoffen hat.
Auch in diesem Punkt waren die Meinungen in der Vernehmlassung geteilt. Eine grosse Mehrheit der Stellungnahmen aus Landwirtschaftskreisen sowie die Hälfte der Kantone lehnten den Verzicht auf das Konsultationsverfahren ab.
In der Botschaft hat der Bundesrat nun einen Kompromiss formuliert. So haben die Rohstoffanbieter auch im vereinfachten Bewilligungsverfahren weiterhin die Möglichkeit, der Gesuchstellerin Offerten für inländische Milch- und Getreidegrundstoffe zu unterbreiten.
Nebst der Änderung des Schoggigesetzes unterbreitete der Bundesrat dem Parlament mit der Botschaft den WTO-Ministerbeschluss über den Ausfuhrwettbewerb sowie die entsprechende Änderung der GATT-Verpflichtungsliste der Schweiz zur Genehmigung.
Der Ministerbeschluss bestimmt, dass die WTO-Mitglieder die verbleibenden Rechte betreffend Ausfuhrsubventionen in ihren jeweiligen Verpflichtungslisten löschen.