Mein grosser Dank geht an alle Mitarbeitenden für ihr Engagement, dieser neuen Herausforderungen unverzüglich zu begegnen.» So liess sich Yves Serra (61), der CEO von GF, heute zitieren. Die 2500 Schweizer Mitarbeiter des Schaffhauser Weltkonzerns müssen statt 40 ab sofort durchschnittlich 44 Stunden pro Woche arbeiten – bei gleichem Lohn.
Betroffen sind vor allem die Büezer in den Produktionshallen, aber auch die Angestellten in der Forschung/Entwicklung und das Management. Die Chefs verzichten auf eine Woche Ferien, weil es für sie keine Wochenarbeitszeit gibt.
Die interne Personalvertretung hat der einschneidenden Massnahme zugestimmt. Sie dauert bis Ende 2015. «Die Vereinbarung erlaubt es uns, die Produktivität zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Aktivitäten in der Schweiz zu fördern», erklärt CEO Serra.
GF ist der erste grosse börsenkotierte Konzern, der so einschneidende Massnahmen ergreift. Die Firma beschäftigt weltweit 14 000 Angestellte. Sie stellt Gusskomponenten für Fahrzeuge sowie Anlagen für den Transport von Flüssigkeiten und Gasen her.
Die Arbeitszeit-Erhöhung ist nur möglich, weil GF genügend Aufträge hat. Kurzarbeit oder ein Stellenabbau sind zurzeit nicht geplant. Als Erstes würden bei Bedarf Temporär-Arbeitskräfte reduziert.
Ab kommenden Montag wird auch in der Firma Bühler in Uzwil SG länger gearbeitet: Der Konzern ist für seine Mühlen weltbekannt. 2500 Angestellte müssen sieben Monate lang statt 40 neu 45 Stunden arbeiten (plus 12,5%). Steigt der Euro-Kurs über 1.08 Franken (und bleibt dort während drei Wochen), wird die Höchstarbeitszeit sofort auf 42,5 Stunden reduziert.
Auch beim Autozulieferer Feintool (Lyss BE) wurde die Arbeitszeit um bis zu zehn Prozent angehoben.
Diese Blitz-Massnahmen sind neu dank des seit 2014 gültigen Gesamtarbeitsvertrags (GAV) in der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (MEM) möglich. Der Artikel 57 (früher «Krisenartikel») erlaubt Anpassungen der Arbeitszeit in ausserordentlichen Lagen. Nur in Absprache mit den Arbeitnehmervertretern, nur für maximal 15 Monate. Das Ziel des Art. 52 ist es, Jobs zu sichern. Er entstand als Reaktion auf die Euro-Krise 2011.