Der «Krisenartikel» ist der Gewerkschaft Unia schon seit Jahren ein in Dorn im Auge. Aber sie bringt den Artikel 57 einfach nicht aus dem GAV der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (MEM). Auch bei den letzten Verhandlungen ist sie gescheitert.
Er erlaubt den Unternehmen, seine Angestellten länger arbeiten zu lassen – allerdings zeitlich beschränkt. Bei Georg Fischer müssen die Büezer seit Donnerstag 44 statt 40 Stunden pro Woche chrampfen. Beim Mühlen-Bauer Bühler sind es ab Montag gar 45 Stunden.
Schuld ist der Frankenschock. Für viele Aufträge aus dem Euroraum, die vor dem 15. Januar abgeschlossen wurden aber erst später bezahlt werden, erhalten die Unternehmen nun 15 bis 20 Prozent weniger Geld.
Nur in der MEM-Branche geregelt
Der «Krisenartikel» wurde genau für diesen Fall geschaffen. Schon 2011, als der Franken gegenüber dem Euro immer stärker wurde, griffen Dutzende Exportfirmen auf dieses Mittel zurück.
Unter der Frankenstärke leiden aber auch Tourismus und Detailhandel. Aber in diesen Branchen gibt es keinen «Krisenartikel».
Beispiel Gastgewerbe: Geregelt sind 42 Stunden Arbeitszeit pro Woche. Eine Ausnahme gibts bei Saisonbetrieben, die nur während einer bestimmten Zeit des Jahres geöffnet sind. Dort sind 43,5 Stunden erlaubt. Und bei Kleinbetrieben, wo nicht mehr als 4 Leute arbeiten. Da sind sogar 45 Stunden erlaubt.
Unia-Sprecher Pepo Hofstetter: «Es gibt keine Bestimmung wie im MEM-GAV, dass die Arbeitszeit in Ausnahmefällen ohne Lohnkompensation verlängert werden kann.»
Im Verkauf sind bis zu 50 Stunden möglich
Will ein Betrieb als Notmassnahme längere Arbeitszeiten einführen, müssen die Überstunden ausbezahlt oder später kompensiert werden. Möglich wäre auch, die einzelnen Verträge anzupassen.
Im Detailhandel sind nur rund die Hälfte der 320'000 Angestellten einem GAV angeschlossen. Die grossen Detailhändler wie Migros, Coop und Lidl haben separate GAV mit den Gewerkschaften abgeschlossen.
Wer keinem GAV angeschlossen ist, muss theoretisch Wochenarbeitszeiten bis 50 Stunden in Kauf nehmen. Die Regel sind aber 41 Stunden. Wo kein GAV gilt, wie zum Beispiel bei Denner oder Aldi, müsste eine Arbeitszeitverlängerung parallel mit längeren Öffnungzeiten einhergehen. Das wird dann aber von den Kantonen geregelt. (alp)