Kunden mit falschen Rabatten getäuscht?
Waadtländer Gericht spricht Conforama Schweiz frei

Die Möbelhändlerin Conforama Schweiz hat ihre Kunden nicht absichtlich mit falschen Rabatten getäuscht. Das Waadtländer Kantonsgericht hat das Unternehmen von der Anklage wegen unlauteren Wettbewerbs freigesprochen.
Publiziert: 02.09.2024 um 16:43 Uhr
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Aktualisiert: 02.09.2024 um 17:15 Uhr
Falsche Rabatte bei Conforama Schweiz waren nicht absichtlich. Die Möbelhändlerin wurde vom Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs freigesprochen. (Archivbild)
Foto: LAURENT GILLIERON
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Das Unternehmen kommt mit einer Geldstrafe von 5000 Franken davon. Die Staatsanwaltschaft und die Westschweizer Konsumentenschutzorganisation (FRC) hatten eine Geldstrafe von 1,5 Millionen Franken gefordert.

Hingegen muss Conforama Schweiz eine Ausgleichsforderung von 1,5 Millionen Franken bezahlen. Das Gericht kam zum Schluss, dass die Verwendung von falschen «durchgestrichenen Preisen», die den Preis eines Artikels vor dem Rabatt zeigen sollten, zu unrechtmässigen Gewinnen geführt hat, obwohl dies nicht absichtlich erfolgt sei.

Mit dieser Strafe bestätigte das Kantonsgericht am Montag das erstinstanzliche Urteil, das im Juni 2023 vom Bezirksgericht Lausanne ausgesprochen wurde.

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