Kurz das neuste Essens-Selfie der besten Freundin auf Facebook liken, einen Kommentar zum Ferienfoto des Kollegen verfassen oder ein paar lustige Katzenvideos schauen. Und das alles während der Arbeitszeit. Wir tun es alle. Und das sollte doch drinliegen, denken Sie.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sieht das allerdings etwas anders. Er hat die Entlassung eines Ingenieurs (36) gebilligt, der während der Arbeit persönliche Nachrichten auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht hat.
Sein Arbeitgeber liess die Seite des Rumänen, der drei Jahre in dem privaten Unternehmen angestellt war, auswerten. Dabei stellte sich heraus, dass er mit seiner Verlobten und seinem Bruder über Gesundheit und Liebesleben chattete.
Eine solche Analyse sei zwar als Eingriff in den Schutz des Privatlebens. In den Augen des EGMR sei dieser Eingriff aber verhältnismässig. (kab/SDA)