Tijana Soldo ist kein Einzelfall. Zwei Monate lang wachte die 24-Jährige jeden Tag am Bett ihrer Tochter, die viel zu früh zur Welt gekommen war. Von ihrem Arbeitgeber, dem Ölmulti Shell, war sie für diese Zeit krankgeschrieben worden. «Immer wieder wurde mir versichert, dass man meine Stelle für mich freihält», sagt Soldo gegenüber BLICK.
Doch dann kam das böse Erwachen. Obwohl die junge Mutter unbedingt weiter arbeiten wollte, wurde ihr pünktlich zum Ablauf des Mutterschaftsurlaubs gekündigt. Soldo verzweifelt: «Ich möchte arbeiten und selber für mich und meine Kleine sorgen. Ende Monat weiss ich jetzt nicht, wie ich meine Rechnungen bezahlten soll.»
Das sagt die Expertin
«Kündigungen nach Schwangerschaften sind ein Dauerthema bei unserer Beratung», sagt Irmtraud Bräunlich (61), Arbeitsrechtsexpertin bei der Zeitschrift «Beobachter». Viele Frauen hätten Schwierigkeiten, nach der Schwangerschaft an ihre Arbeitsstelle zurückzukehren.
Der Kündigungsschutz gilt nur vom Zeugungstermin bis 16 Wochen nach der Geburt. «Danach läuft das Arbeitsverhältnis normal weiter und kann vom Arbeitgeber gekündigt werden», sagt Bräunlich. Junge Mütter haben kein Recht auf eine Pensumsreduktion oder besondere Arbeitszeiten. Alles gefallen lassen müssen sie sich aber nicht: Kündigungen wegen des Geschlechts oder der familiären Situation sind diskriminierend und können angefochten werden.
Vor dem Mutterschaftsurlaub mit Arbeitgeber reden
«Betroffene müssen glaubhaft machen können, dass der Arbeitgeber keine jungen Mütter will», sagt Bräunlich. «In der Praxis ist das oft schwierig.» Sie empfiehlt Frauen, schon vor dem Mutterschaftsurlaub den Kontakt mit dem Arbeitgeber zu suchen und allenfalls den Vertrag anzupassen. «So kann man ruhig in den Urlaub gehen und erspart sich viel Ärger.»