Kritik wegen Besitzer-Verschleierung
Transparenz bei Firmen: Schweiz hinkt hinterher

Bei der Transparenz von Firmen hat die Schweiz Nachholbedarf. Allzu oft bleiben die wirtschaftlich Berechtigten im Dunkeln. Besonderen Handlungsbedarf ortet die Organisation Transparency International bei Konstrukten wie Trusts.
Publiziert: 19.04.2018 um 09:56 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 01:28 Uhr
Wer hinter einer Firma oder einem Trust steckt, bleibt allzu oft im Dunkeln. Geldwäscherei wird so möglich. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Trusts und ähnliche Strukturen würden von Wirtschaftskriminellen dazu verwendet, um die Identität der dahinter steckenden Eigentümer zu verschleiern, schreibt die Organisation zu ihrem am Donnerstag veröffentlichten Ländervergleich. Um das zu bekämpfen, verabschiedeten die G20 der führenden Industrie- und Schwellenländer zehn Prinzipien.

Ausgehend von diesen zehn Prinzipien analysierte Transparency International verschiedene Gesetzgebungen. Dabei stellte sich heraus, dass viele Staaten und auch die Schweiz trotz gewisser Verbesserungen zu wenig tun gegen die missbräuchliche Anonymität von Firmen und Trusts.

Im Ländervergleich von 23 Nationen platziert sich die Schweiz zwar im oberen Drittel. So traf sie etwa angemessene Massnahmen zur Risikobeurteilung, zur Informationsbeschaffung auf Unternehmensebene und zur behördlichen Zusammenarbeit.

Transparency International bemängelt aber, dass die Schweiz gegenüber Grossbritannien, Frankreich, Italien und Spanien in zentralen Bereichen hinterher hinkt. So kenne sie kein zentrales Register mit den wirtschaftlich Berechtigten von Firmen. Ein solches Register würde gemäss der Organisation die Bekämpfung der Geldwäscherei markant verbessern.

Finanzintermediäre wie etwa Banken müssten die Kundenangaben über die wirtschaftlichen Berechtigten nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen, lautet ein weiterer Mangelpunkt. Eine derartige Pflicht ist internationaler Standard, wie Transparency International schreibt. Sie bilde eine elementare Massnahme zum Erkennen schmutziger Gelder.

Schliesslich erweist sich das Geldwäschereigesetz als zu eng. Der Organisation zufolge sollte das Gesetz auch bestimmte Tätigkeiten erfassen, die Anwälte, Notare, Treuhänder, Immobilienmakler sowie Kunst- und Luxusgüterhändler erbringen. Einige dieser Dienstleistungen könnten leicht zur Geldwäsche missbraucht werden, warnt Transparency International. Die Organisation verlangt, die Lücken schnell zu beseitigen.

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