Migros und Coop verkaufen Fruchtsnacks für Kinder, die harter Kritik ausgesetzt sind. Die Konsumentenorganisation Foodwatch hat errechnet, dass die angeblich gesunden Snacks bis zu 70 Prozent Zucker enthalten.
Die Kinderprodukte mit Namen wie «Hipp Früchte Riegel» oder «Freche Freunde Fruchtchips» stammen aus Deutschland und erfreuen sich hierzulande grosser Beliebtheit. Denn sie schmecken süss, obwohl kein zugefügter Zucker drin ist.
Statt Zucker wird Fruchtpulver zugefügt
Der Trick der Hersteller: Statt Zucker mischen sie zum Beispiel Apfelsaftkonzentrat, Bananenflocken, Bananenpulver, Erdbeerpulver, Apfelpüreekonzentrat oder gefriergetrocknetes Erdbeerpüree hinein.
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Foodwatch sagt jedoch, das sei trotzdem kein gesunder Kindersnack. Denn auch Zucker aus gefriergetrockneten Erdbeeren sei eben Zucker. Einfach Fruchtzucker. Und auch dieser schädige die Zähne und begünstige Übergewicht sowie Diabetes.
Viele der verwendeten Fruchtzutaten sind laut Foodwatch zu stark verarbeitet, um noch die Vorteile von Früchten zu besitzen. Die Organisation stützt sich dabei auf die Bestimmungen des Nutriscore. Dieser wird als Skala dargestellt, die zeigt, wie gesund Produkte sind: A (grün) bedeutet hohe Nährwertqualität, E (rot) tiefe.
Die kritisierten Fruchtsnacks für Kinder sind gemäss Foodwatch mit Zuckergehalten von bis zu 70 Prozent viel zu süss und für Kinder problematisch.
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Tatsächlich empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation, dass Fruchtsnacks nur dann für Kinder beworben werden sollen, wenn sie höchstens 12,5 Prozent Zucker beinhalten. Das ist jedoch nur bei zwei von 14 Produkten der Marken der Fall, die Coop und Migros verkaufen.
Hipp und Erdbär widersprechen
Die deutschen Hersteller Hipp und Erdbär wehren sich gegen diese Darstellung. Hipp schreibt, dass der Nutriscore bei Produkten für Kinder von 0 bis 3 Jahren gar nicht zur Anwendung kommen solle. Das empfehle die zuständige Behörde des französischen Gesundheitsministeriums, die den Nutriscore verantworte.
Zudem schreibt Hipp, dass mehrere der Fruchtsnacks gemäss den eigenen Berechnungen die beste Nutriscore-Bewertung A (grün) erhalten. Allerdings zählen die kritisierten Früchteriegel (39 Prozent Zucker) und Haferriegel (30 bis 33 Prozent Zucker) nicht dazu. Welche Bewertung diese erhalten würden, schreibt Hipp nicht.
«Frisches Obst sollte erste Wahl sein»
Der Hersteller Erdbär schreibt, dass gefriergetrocknete Früchte nicht schlecht seien. Durch dieses Verfahren vermindere sich der Wassergehalt und das Gewicht der Früchte, doch der Geschmack sowie der Gehalt an Zucker blieben fast komplett erhalten. «Frisches Obst und Gemüse sollten allerdings immer die erste Wahl sein», sagt Geschäftsführerin Anna Brunstein.
Die kritisierten Produkte seien eine Alternative zu Süssigkeiten, schreibt Erdbär. Denn leider würden Kinder viel zu häufig zu Süssigkeiten wie Guetsli oder Schoggi greifen – vor allem unterwegs. Der Unternehmenszweck von Erdbär sei, die Essgewohnheiten von Kindern positiv zu beeinflussen.
Migros und Coop sagen, ihnen sei eine ausgewogene Ernährung wichtig. Bei den Eigenmarken beachte man strenge Richtlinien. Für diese Fremdmarken seien aber die Hersteller verantwortlich.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit hat einen Leitfaden erarbeitet, der diese Frage beantwortet. Denn Zucker kann sich hinter vielen Wörtern auf der Zutatenliste eines Produkts verstecken.
Diese Inhaltsstoffe gelten zu 100 Prozent als zugesetzter Zucker:
Glukose, Dextrose, Fruktose, Lävulose, D-Tagatose, Saccharose, Cassonade, Maltose oder Isomaltulose. Sowie viele Varianten von Zuckern: Caramel-, Vanille-, Vanillin-, Zimt-, Trauben-, Rüben-, Rohr-, Kristall-, Puder- oder Kandiszucker.
Diese Inhaltsstoffe gelten teilweise als zugesetzter Zucker:
Agavendicksaft, Birnendicksaft, Ahornsirup, Fruchtsirup, Honig, Glukosesirup, Invertzuckersirup, Fruchtsäfte und Fruchtsaftkonzentrate, Fruchtpulver, Fruchtpulpe, Fruchtpüree, Fruchtmark, Fruktosesirup, Glukose-Fruktose-Sirup, Maissirup, High-Fructose-Corn-Syrup (HFCS), Isomalto-Oligosaccharide (IMO), Stärkesirup, Malzextrakt, Melasse, Caramelsirup, Zuckerrübensirup, Zuckerdünnsaft, Zuckerdicksaft oder Zuckerrohrsaft.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit hat einen Leitfaden erarbeitet, der diese Frage beantwortet. Denn Zucker kann sich hinter vielen Wörtern auf der Zutatenliste eines Produkts verstecken.
Diese Inhaltsstoffe gelten zu 100 Prozent als zugesetzter Zucker:
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