Parlament nimmt Vorstoss an
Höhere Steuerabzüge für Krankenkassen-Prämien

Die pauschalen Abzüge für Krankenkassenprämien bei der direkten Bundessteuer werden erhöht. Nach dem Nationalrat hat heute auch der Ständerat einen entsprechenden Vorstoss gutgeheissen.
Publiziert: 06.03.2019 um 09:39 Uhr
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Aktualisiert: 06.03.2019 um 10:27 Uhr
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Der SVP-ler Jean Pierre Grin hatte mit seinem Vorstoss die höheren Steuerabzüge angeregt.
Foto: Blick

Der Ständerat überwies die entsprechende Motion von Nationalrat Jean-Pierre Grin (SVP/VD) mit 30 zu 13 Stimmen an den Bundesrat. Dieser muss nun eine Vorlage mit höheren Steuerabzügen für Krankenkassenprämien ausarbeiten.

Die Befürworter argumentierten, Krankenkassenprämien seien Zwangsabgaben und Teil der unvermeidlichen Lebenshaltungskosten. Durch das starke Wachstum der Prämien seien höhere Abzüge gerechtfertigt.

Vor allem Reiche profitieren

Eine linke Minderheit lehnte die Motion ab, weil höhere Einkommen überproportional profitieren würden. «Mehr als die Hälfte der Bevölkerung hätte praktisch nichts oder gar nichts von diesem Vorschlag», sagte Roberto Zanetti (SP/SO). Das Parlament zeige keine sozialpolitische Sensibilität.

Die Befürworter der Motion konterten, dass Personen mit schwachen Einkommen dafür von Prämienverbilligungen profitierten und oft gar keine Bundessteuer bezahlten. «Sie können nicht alles haben», sagte Erich Ettlin (CVP/OW).

Die zusätzlichen Abzüge hätten substanzielle Steuerausfälle zur Folge. Gemäss SVP-Finanzminister Ueli Maurer (68) würden die höheren Abzüge zu Mindereinnahmen bei Bund und Kantonen von 465 Millionen Franken pro Jahr führen.

Ehepaare sollen 6100 Franken abziehen können

Der Bundesrat lehnte den Vorstoss aus diesem Grund ab. «Hier vermischen Sie Gesundheitspolitik mit Steuerpolitik», sagte Maurer. Das sei nicht effizient. Damit senke man keine Kosten, sondern belaste vorab den Bundeshaushalt.

Grin schlägt vor, den Abzug für Alleinstehende von heute 1700 auf 3000 Franken zu erhöhen. Für Ehepaare wären es neu 6100 Franken statt 3500 Franken. Pro Kind könnten 1200 Franken statt 700 Franken von der Bundessteuer abgezogen werden.

Nein sagte der Ständerat zu einer Motion, die verlangt, dass die Krankenkassenprämien nach Einkommen abgestuft vollständig steuerlich abzugsfähig sind. Dieses Anliegen ist damit vom Tisch. (SDA)

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