Die Finanzmarktaufsicht Finma nimmt die Krankenkassen wegen ihrer Rechnungspraxis bei der Zusatzversicherung in die Pflicht.
Foto: GAETAN BALLY
Gemäss einer Medienmitteilung vom Donnerstag fordert die Finma die Versicherer auf, die Verträge mit den Leistungserbringern zu überprüfen und wo nötig zu verbessern. Nur unter diesen Voraussetzungen werde sie neue Spitalzusatzversicherungsprodukte genehmigen.
Es habe externe Hinweise darauf gegeben, dass medizinische Leistungen gegenüber den Krankenzusatzversicherern womöglich nicht korrekt abgerechnet würden. 2020 habe die Finma bei einer Anzahl von Versicherern, die mehr als 50 Prozent des gesamten Prämienvolumens für private und halbprivate Spitalversicherungen abdeckten, Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt. Dabei habe sich eine Reihe von Missständen gezeigt.
(SDA)