Krankenkasse lehnt Baby ab, weil Mutter Krebs hatte – das sagt die Patientenschützerin
«Zustände wie im Wilden Westen»

Barbara Züst arbeitet sei zehn Jahren als Patientenschützerin. Bei den Zusatzversicherungen würden Zustände wie im Wilden Westen herrschen.
Publiziert: 17.06.2018 um 16:00 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 20:55 Uhr
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Die kleine Diana Lorenz (9 Wochen) hat die Chemotherapie im Mutterleib laut den Ärzten gut überstanden.
Foto: Anja Wurm
Patrik Berger

Barbara Züst (50), Geschäftsführerin der Schweizerischen Stiftung SPO Patientenschutz, erstaunt der Fall von Baby Diana Lorenz nicht. «Für den Laien sieht das hart aus. Aber Zusatzversicherungen sind keine sozialen Versicherungen, sie sind versichertenfeindlich», sagt sie zu BLICK.

Den Kassen würde es nur um die Rendite gehen. «Man darf nicht vergessen, dass wir in der Schweiz eine gute Grundversicherung haben. Bei den Zusatzversicherungen herrschen aber Zustände wie im Wilden Westen. Der Patient ist der David, der gegen den Goliath Krankenkasse kämpfen muss.»

«Der Patient muss die Hosen runterlassen»

«Versichertenfeindlich» Barbara Züst weiss, wie hart Krankenkassen kalkulieren.
Foto: spo.ch

Hat eine Kasse einen Patienten in die Zusatzversicherung aufgenommen, kann sie ihn nicht mehr einfach so entlassen – höchstens noch mit immer höheren Prämien zur Kündigung drängen. «Darum prüfen sie sehr streng, wen sie aufnehmen und wen nicht. Und lehnen Interessenten schon bei minimalsten Risiken ab», sagt die Patientenschützerin.

Sie rät, die Fragen zur Gesundheit ehrlich zu beantworten. Wenn es zum Versicherungsfall kommt, haben die Kassen Einsicht in die Krankenakten. «Wenn sie dann merken, dass ein Patient ein früheres Leiden oder eine Behandlung nicht angegeben hat, dann zahlen sie nicht.»

Kein Ermessensspielraum

Die Kassen können sich ihrer Erfahrung nach nicht kulant zeigen. «Sie haben klare Richtlinien und kaum Ermessensspielraum.» Barbara Züst hat grosses Verständnis für den Ärger von Mutter Veronika Lorenz. «Von einem Wechsel der Krankenkasse rate ich ihr aber ab. Schliesslich lässt die Concordia noch ein Hintertürchen offen. Zudem müsste sie auch bei einer anderen Kasse alle Fakten auf den Tisch legen.» Die Chancen, dass Diana im Moment andernorts aufgenommen würde, seien ebenfalls sehr klein.

Das sind die Unterschiede

Die Grundversicherung ist obligatorisch. Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss sich bei einer Krankenkasse versichern. Welche Leistungen die Kassen übernehmen müssen, ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie sind bei allen Kassen gleich. Krankenkassen müssen jeden in die Grundversicherung aufnehmen – ohne Gesundheitscheck, vorbehaltlos.

Die Zusatzversicherungen sind freiwillig. Die Kassen müssen niemanden aufnehmen. Sie verlangen das Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens. Am beliebtesten sind halbprivate und private Spital-Zusatzversicherungen.

Die Grundversicherung ist obligatorisch. Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss sich bei einer Krankenkasse versichern. Welche Leistungen die Kassen übernehmen müssen, ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie sind bei allen Kassen gleich. Krankenkassen müssen jeden in die Grundversicherung aufnehmen – ohne Gesundheitscheck, vorbehaltlos.

Die Zusatzversicherungen sind freiwillig. Die Kassen müssen niemanden aufnehmen. Sie verlangen das Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens. Am beliebtesten sind halbprivate und private Spital-Zusatzversicherungen.

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